Abtretungsverbot in AGB neu geregelt

Du bist über den Begriff „Abtretungsverbot“ gestolpert und fragst dich was es damit auf sich hat? Vielleicht bist du auch damit konfrontiert worden und fragst dich, was es damit auf sich hat?

Am 10.08.2021 wurde vom Bundestag das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ beschlossen. In diesem Gesetz wurden verschiedene Regelungen festgelegt, die den Verbraucher schützen sollen. Eine dieser Regelungen betrifft das sog.  Abtretungsverbot, das bislang häufig in AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Anwendung gefunden hat. Derartige Abtretungsverbote sollen in Zukunft unwirksam sein. Was es mit dieser Regelung im Detail auf sich hat, zeigen wir dir in diesem Artikel:

Was ist eine Abtretung eigentlich?

Das bedeutet: An die Stelle des alten Gläubigers tritt also ein neuer Gläubiger, der die Forderung nun in eigenem Namen geltend machen kann. 

Beispiel:
Zwischen A und B gibt es einen Vertrag.
A hat aus diesem Vertrag gegen B einen Anspruch auf eine Zahlung von 3.000 €.
Nun vereinbart A mit C, dass ab sofort C die Forderung in Höhe von 3.000 € gegen B zustehen soll.
Dieser Vorgang nennt sich rechtlich gesehen „Abtretung“.

Was galt bisher?

Bisher war es möglich, Abtretungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verträgen zu verbieten.

Durch die Abtretungsverbote sollte der Kunde daran gehindert werden, beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen den AGB-Verwender an Dritte abzutreten. Oftmals lohnt sich der hohe Aufwand eines Gerichtsprozesses für den Verbraucher nämlich allein aus Kostengründen nicht, wenn er die Ansprüche selbst geltend macht. Wäre eine Abtretung möglich, könnte der Verbraucher die Geltendmachung der Ansprüche abgeben und außerdem selbst im Gerichtsprozess als Zeuge auftreten.

Neue AGB Abtretungsverbot Regeln für Verbraucher

Seit dem 1. Oktober 2021 sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann unwirksam, wenn sie eine Abtretung bestimmter Ansprüche verbieten. Dies wurde am 17. August 2021 auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Verbraucher haben so die Möglichkeit, Ansprüche an Dritte abzutreten, die beispielsweise an ihrer Stelle die Rechtsverfolgung übernehmen.

Für welche Verträge gilt das Abtretungsverbot?

Die neue Regelung gilt in erster Linie für alle auf Geld gerichteten Ansprüche, kann jedoch auch andere Ansprüche betreffen, wenn der Verwender kein schützenswertes Interesse an dem Verbot hat. Hier kommt es auf die Abwägung der Interessen an.

Die Regelung gilt nicht für Zahlungsdienstrahmenverträge (z.B. ein Girokonto oder für einen Kreditkartenvertrag) und für Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes (z.B. Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen).