Du willst die Kündigungsfrist für deine BahnCard herausfinden? Wir haben für dich in den BahnCard AGB recherchiert und alle wichtigen Infos zusammengetragen.
Wie lange deine BahnCard Kündigungsfrist ist, kannst du in deinem schriftlichen Vertrag nachlesen.
Solltest du diesen aber gerade nicht zur Hand haben, so kannst du auch online in deinem Bahn Kundenkonto nachschauen.
Kündigungsfrist für Bahncard 25, 50 und 100 mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Geltungsdauer | Kündigungsfrist | |
BahnCard 25 | 1 Jahr | 6 Wochen |
BahnCard 50 | 1 Jahr | 6 Wochen |
BahnCard 100 | 1 Jahr | 6 Wochen zum Monatsende nach Ablauf des 1. Geltungsjahres |
Jugend BahnCard | 1 Jahr | 6 Wochen |
My BahnCard | 1 Jahr | 6 Wochen (Konditionenänderung danach ab 27. Lebensjahr) |
Ermäßigte BahnCard | 1 Jahr | 6 Wochen |
BahnCard Business 25 und 50 | 1 Jahr | nach 1 Jahr automatisches Ende, vorzeitge Kündigung möglich |
BahnCard Business 100 | 1 Jahr | im Abo automatische Verlängerung mit 6 Wochen Frist, bei Einmalzahlung automatisches Ende |
Nachdem du die Frist kennst, musst du nun nur noch wissen an welchem Tag du deinen BahnCard-Vertrag abgeschlossen hast und kannst so errechnen, bis wann deine Kündigung spätestens bei der Deutschen Bahn vorliegen muss. Du kannst auf der Website der Deutschen Bahn direkt online kündigen! In der Übersicht der Tarife kommst du bei der jeweils für dich passenden Karte zur Online-Kündigung. Hinweis: diese Möglichkeit gibt es nicht für alle Bahn Karten!
Kündigungsfrist für Probe BahnCard ohne Mindestlaufzeit
Die Kündigungsfrist für die Probe BahnCard beträgt ebenfalls 6 Wochen. Beachte bitte, dass die Laufzeit deiner Probe BahnCard nur 3 Monate beträgt und du somit relativ bald nach Abschluss des Vertrages kündigen solltest. Die db stellt dir alle Infos zur Probe BahnCard übersichtlich zusammen:
Egal wann deine Frist endet, es ist wichtig, dass das Kündigungsschreiben für deine BahnCard spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist bei der Deutschen Bahn ist. Bei einer Kündigung zählt nicht der Poststempel, auch wenn dies bei manch anderen Schreiben der Fall ist.