Du willst herausfinden welche Kündigungsfrist zu bei deiner Clever fit Mitgliedschaft beachten musst? Wir haben für dich in den Clever fit AGB recherchiert und sagen dir, welche Frist du bei deiner Kündigung einhalten musst.
Kündigungsfrist Mitgliedschaft mit Laufzeit
Mindestvertragslaufzeit: normalerweise 1 Jahr
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Kündigt man nicht, verlängert sich der Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr. Kündigen kann man dann erst wieder mit 3 Monaten Frist zum Ende der nächsten Vertragsperiode. Wegen Umzugs kann man nicht (!) vorzeitig kündigen. Die Betreiber bieten an, 4x im Monat in einem anderen Studio Sport zu treiben, d.h. wer in Zuffenhausen oder Esslingen seinen Vertrag hat, kann in Singen oder Trier ein Clever Fit Studio besuchen. Ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund wird eingeräumt.
Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung
Von Seiten der Studiobetreiber wird bei Sportinvalidität sogar eine außerordentliche Kündigung angeboten.
Eine Vertragsstilllegung für einen bestimmten Zeitraum ist bei Schwangerschaft, nachgewiesener Krankheit oder anderem wichtigen Grund nach Absprache für eine Gebühr von 10 Euro möglich.
Wichtig: Vergiss nicht dies durch ein ärztliches Attest zu belegen! (in Kopie beilegen)