E.ON Kündigungsfrist
Du bist auf der Suche nach der Kündigungsfrist für deinen Vertrag mit E.ON? Wir haben in den AGB von E.ON recherchiert und sagen dir, welche Frist du bei deiner Kündigung einhalten musst.
E.ON kündigenE.ON KlassikStrom
Bei deiner Kündigung von E.ON KlassikStrom musst du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit einhalten.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Monate. Dein Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn du diesen nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigst.
E.ON FixStrom
Willst du den Tarif E.ON FixStrom kündigen, musst du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit einhalten.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Dein Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn du diesen nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigst.
E.ON FlexibelStrom
Bei dem Tarif E.ON FlexibelStrom, hast du eine Kündigungsfrist von 12 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Es gibt für diesen Tarif keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine unbestimmte Zeit, wenn du nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigst.
Kündigung der Grundversorgung
Wer im Grundversorgungsgebiet von E.ON wohnt und z.B. noch keinen Stromlieferungsvertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, landet zunächst in der Grundversorgung. Das bedeutet, dass die Stromlieferung gesichert ist.
Eine 14-tägige Kündigungsfrist ermöglicht hier einen schnellen Tarif- oder Anbieterwechsel. Da der Grundversorgungstarif meist am teuersten ist, sollte man durchaus überlegen, diesen bald zu kündigen bzw. eine Tarifänderung vorzunehmen.
Auch die Ersatzversorgung sichert die Strombelieferung. Diese tritt z.B. in Kraft, wenn ein Liefervertrag endet und ein neuer Stromanbieter die Lieferung noch nicht aufgenommen hat. Zu keiner Zeit wird der Haushalt also ohne Strom sein.
Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Sie kann jederzeit gekündigt werden, um bei einem anderen Stromanbieter einen Liefervertrag abschließen zu können. Geschieht dies nicht, landet man in der Grundversorgung.
Kündigungsfrist verpasst
Du hast die E.ON Kündigungsfrist verpasst und dein Vertrag hat sich jetzt verlängert? Du fragst dich jetzt ob du weiter für die Strom- oder Gas-Lieferung von E.ON bezahlen musst?
Die Antwort lautet: Ja, du musst leider bezahlen. Wenn du selbstverschuldet die Kündigungsfrist übersehen hast, dann musst du deinen vertraglich vereinbarten Pflichten dennoch nachkommen.
Leider gibt es keine Möglichkeit deinen Vertrag nachträglich zu kündigen. Auch wenn du dich jetzt vielleicht ärgerst, solltest du die Gelegenheit nutzen und E.ON jetzt sofort kündigen.
E.ON Kündigungsfrist berechnen
Mit unserem Fristenrechner kannst du die Kündigungsfrist deines Vertrags mit E.ON einfach berechnen: