Fitnessstudio kündigen wegen Krankheit

In einigen Fällen ist es möglich, im Fitnessstudio wegen Krankheit zu kündigen. Das ist in den AGB der einzelnen Fitnessstudios genau geregelt und kann von den Kunden entsprechend nachgelesen werden.

Möchte man aus gesundheitlichen Gründen dem Fitnessstudio die Kündigung aussprechen, braucht man dazu in aller Regel ein ärztliches Attest, welches darstellt, weshalb ein weiteres Training nicht mehr möglich ist.

Fitnessstudio Kündigung Vorlage

Mögliche Krankheiten können zum Beispiel sein:

  • Probleme mit dem Blutdruck
  • Probleme mit den Bandscheiben
  • Schlaganfall

In anderen Fällen kann es ratsam sein, im Vorfeld mit dem Fitnessstudio oder dem Arzt Kontakt aufzunehmen, damit die Kündigung wegen Krankheit im besten Fall auch akzeptiert wird.

Übrigens: Auch hierfür kann eine Vorlage einfach genutzt werden, die zum Beispiel als Word Dokument zur Verfügung steht.

Eine Kündigungsfrist muss dann meist nicht eingehalten werden. Solltest du wegen einer Verletzung dein Training nicht fortsetzen können, lohnt es sich anstatt zu Kündigen über das Pausieren der Mitgliedschaft nachzudenken. Über eine Pausierung des Vertrags solltest du dich mit einem Kontakt deines Fitnessstudios in Verbindung setzten.

Für die Kündigung im Fitnessstudio ist ein ärztliches Attest meist notwendig.
Neben den bereits zuvor genannten Gründen für eine Kündigung deiner Mitgliedschaft im Fitnessstudio, kann es noch einen weiteren wichtigen Grund für die Beendigung des Vertrages geben:

Kündigung wegen Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft handelt es sich natürlich nicht um eine Krankheit, jedoch bist du durch die Schwangerschaft körperlich so stark beeinträchtigt, dass du das Sport-Angebot deines Studios nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

Wenn du Schwanger bist, solltest du – wie auch in den anderen genannten Fällen, zu aller erst einen Blick in die AGBs deines Vertrages werfen. Wird hier ein Sonderkündigungsrecht für eine Schwangerschaft genannt, kannst du deine bestehende Mitgliedschaft problemlos kündigen.

Ist dies nicht der Fall, kannst über das Pausieren deines Vertrages nachdenken. Dies wird in der Regel von den meisten Studios angeboten und akzeptiert.

Weißt du jedoch noch nicht, wann und ob du nach der Schwangerschaft überhaupt wieder trainieren gehen wirst, ist die Kündigung eine sinnvolle Option. Denn auch bei einer Schwangerschaft kann es sich um einen sogenannten “wichtigen Grund” handeln.

Laut § 626 (1) BGB ist eine fristlose Kündigung immer dann möglich, wenn:

“… Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.”

Wird deine Kündigung der Mitgliedschaft in deinem Fitnessstudio wegen Krankheit oder Schwangerschaft nicht akzeptiert, ist es ratsam, die Angelegenheit von einem Anwalt regeln zu lassen.

Fitnessstudio Kündigungsfrist bei Krankheit und Schwangerschaft

Auch eine Krankheit bedeutet nicht gleich, dass die Studiokette deinen Vertrag auflöst. Ein verstauchtes Bein ist zum Beispiel nur ein vorübergehendes Handicap und deshalb kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Viele Studios bieten in solchen Situationen die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum zu pausieren. In dieser Zeit musst du keine Beiträge zahlen, die Wochen oder Monaten werden aber automatisch an die Laufzeit angehängt. So verlängert sich deine Laufzeit zwar, aber du gibst nicht unnötig Geld aus, wenn du sowieso nicht trainieren kannst.

Wenn deine Krankheit schwerwiegender ist und du für einen sehr langen Zeitraum nicht mehr ins Studio gehen kannst, besteht auch hier ein Sonderkündigungsrecht. Leider stellen sich bei diesem Prozedere einige Fitnesscenter oft quer und entgegnen, dass gerade die Kranken von den vielfältigen Geräten und Kursen profitieren können.

Neben den klassischen Krankheiten, die dazu führen können, dass du das Angebot deines Fitnessstudios nicht mehr in Anspruch nehmen kannst, kann auch eine Schwangerschaft dazu führen, dass du deine Mitgliedschaft außerordentlich kündigen möchtest oder gezwungener Maßen musst. Generell ist Sport während einer Schwangerschaft zu empfehlen, allerdings können problematischere Verläufe oder Zwischenfälle dazu führen, dass ein Arzt von weiterer sportlichen Aktivitäten abrät. Dies solltest du auf jeden Fall ernst nehmen und mit deinem Fitnessstudio Rücksprache halten.

Tipp: Wenn du kündigen willst, ist es auf jeden Fall wichtig, vorher zum Arzt zu gehen. Dieser muss dir dann eine ausführliche Bescheinigung, sprich ein ärztliches Attest, über eine dauerhafte Erkrankung ausstellen, die du zusammen mit dem Kündigungsschreiben im Fitnessstudio abgibst.

Gute Nachricht jedoch: rein rechtlich darf dein Anbieter deine Kündigung aufgrund längerer Krankheit nicht ablehnen. Dies entschied der BGH in einem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10). Die Kündigungsfrist variiert hier ebenfalls. Laut BGH (§ 626 (2)) solltest du aber spätestens 2 Wochen nachdem du von deiner Krankheit weißt, deinem Fitnessstudio darüber Bescheid geben.