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Handy-Abofalle kündigen

    Kündigung Ratgeber Handy-Abofalle kündigen
    Von Alex | Ratgeber | 0 Kommentare | 26 April, 2019 | 0

    So vermeiden Sie Handy-Abofallen

    Ein Klick zu viel kann hunderte Euro kosten: Verbraucherschützer warnen Handynutzer immer wieder vor Abofallen. Wir wissen, wie man sich vor Betrügern richtig schützen kann.

    Ein falscher Klick reicht

    Anders als im Supermarkt um die Ecke kann man im Internet etwas kaufen, ohne es überhaupt zu wissen. Schnell mal aus Versehen beim Surfen mit dem Smartphone auf ein Werbebanner geklickt – schon ist man unbewusst Kunde eines Abos für Pornoseiten, verschiedener Klingeltöne oder von diversen Streaming-Anbietern. Bei betrügerischen Angeboten weiß der Handynutzer nicht, dass er mit einem Klick auf ein Bild plötzlich ein teures Abo für Musik- oder Erotikdienste erworben hat. Gauner nutzen dabei unter anderen einen simplen Trick der Verschleierung: Sie überlagern in manchen Fällen den eigentlichen Kauf-Button mit einem weiteren Button. Mit einem Knopfdruck soll der Kunde auf dem sichtbaren Button bestätigen, dass er Volljährig ist. Drückt man ahnungslos darauf, wird gleichzeitig der versteckte Kauf-Button aktiviert.

    Das ist natürlich nicht legal, denn für einen wirksamen Vertragsabschluss muss der User erkennbar und ausdrücklich einer Zahlungspflicht zustimmen. Seit 2012 sollten solche Vorgänge eigentlich klar mit dem Befehl „Kaufen“ gekennzeichnet sein. Gedacht als Sicherheitsschranke, die den Verbraucher vor trickreichen Abofallen und Leistungen schützt, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass kostenpflichtigen Leistungen angeboten werden. Doch das sogenannte „Button-Gesetz“ wird besonders in letzter Zeit immer wieder umgangen. Die geschätzte Schadenssumme der betrügerische Drittanbieter-Abos bewegt sich dabei immerhin im dreistelligen Millionenbereich.

    Rechnung über Mobilfunkanbieter

    Aktuell sei die Zahl der Beschwerden enorm gestiegen, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Ohne Zustimmung des Kunden kassieren Drittanbieter Gebühren für Flirtkontakte, Erotikinhalte, Spiele oder Klingeltöne. Das große Erwachen kommt später mit den Mobilfunkrechnungen, wo dann hohe Beträge abkassiert werden. Unter dem Posten „Sonderdienste Drittanbieter“ finden sich oft exotisch klingende Dienste, gerne mit Firmensitz in einer Steueroase. Und nicht selten stehen undurchsichtige Geflechte an Briefkastenfirmen hinter den Unternehmen. Die wöchentlichen Kosten für deren Abo-Dienste betragen meist zwischen zwei und zehn Euro. Doch wie ermitteln Anbieter überhaupt die Telefonnummer des Nutzers, der unwissentlich Abokunde ist?
    Ganz einfach: Beim Öffnen der Website per Smartphone wird im Hintergrund die Mobilfunknummer ermittelt. Die Rechnungen gehen durch die Betrüger direkt an den Mobilfunkanbieter – und tauchen dort als Sonderdienste auf.

    Der beste Schutz: Sperrung von Drittanbietern

    Bevor man in die Falle tappt, gibt es jedoch eine einfache Möglichkeit sich sicher vor Abzockern zu schützen: die Drittanbietersperre. Seit 2012 sind alle Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, eine Drittanbietersperre zur Verfügung zu stellen. Das Angebot ist kostenlos und schließt aus das jemand etwas vom Konto abbuchen kann, muss aber vom Kunden selbst aktiviert werden. Die Aktivierung unterscheidet sich bei jedem einzelnen Mobilfunkanbieter. Manchmal reicht es schon, im Kundenbereich der Website ein Häkchen an die entsprechende Stelle zu setzen. Teilweise lassen sich auch verschiedene Kategorien sperren, wie „Abos“ oder „Erotik-Inhalte“. Andere Anbieter wiederum aktivieren die Drittanbietersperre mit einem Anruf.

    Übrigens: Wer über WLAN surft, braucht sich keine Sorgen machen. Da die Telefonnummer nicht ermittelt werden kann, verhindert es auch das sogenannte WAP-Billing und damit die Rechnung für untergejubelte Abos.

    Was tun, wenn es zu spät ist?

    Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte Ruhe bewahren. Denn der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn man sich ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet. Häufig senden die Betrüger eine SMS, in der sie sich für den Abschluss des Abos bedanken. Diese SMS dürfen Kunden nicht einfach ignorieren, sondern müssen das Abonnement sofort widerrufen und kündigen! Dazu geht man laut Verbraucherzentrale folgendermaßen vor:

    • Den Abo-Betreiber finden und an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden. Und zwar am besten telefonisch und zusätzlich per E-Mail.
    • Das Abo per Musterbrief und Einschreiben stoppen. Einen Vordruck gibt es bei der Verbraucherzentrale.
    • Die Rechnung per Musterbrief beanstanden und beim Abobetreiber zurückfordern.

    Gleichzeitig beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag von diesem zurückfordern. Bereits entstandene Kosten sollten deutlich zurückverlangt werden – selbst dann, wenn nur ein geringfügiger Betrag für ein nicht abgeschlossenes Abo gezahlt wurde. Reagiert niemand auf die Forderung, sollte man die Zahlung von der Bank zurückbuchen und nur den Betrag überweisen, der abzüglich unerwünschter Dienste bleibt.

    Aber Achtung: Rechnungsposten, die unstrittig sind, sollten wie gewohnt gezahlt werden, um keine Sperre des Anschlusses zu riskieren.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin fordert übrigens schon länger eine standardmäßig voreingestellte Drittanbietersperre. Im Moment läuft es leider genau andersherum. Erst auf Wunsch des Verbrauchers wird die Sperre aufgehoben. In den meisten Fällen aktiviert der Kunde die Drittanbietersperre erst, wenn er durch unberechtigte Rechnungsposten bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat. Manche Netzbetreiber erstatteten den Verbrauchern nach deren Beschwerden zwar das Geld, aber dennoch wird Verbrauchern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht. Und dagegen hilft nur die vorzeitige Drittanbietersperre.

    Alex

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