Du willst die Kündigungsfrist für deine IG Metall Mitgliedschaft herausfinden? Wir haben in der Satzung nachgesehen und können dir genau sagen, welche Frist du einhalten musst.
Kündigungsfrist für Mitgliedschaften mit Laufzeit
Laut der Satzung der IG Metall musst du eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals einhalten.
Zur Mindestvertragslaufzeit macht die Satzung keine genauen Angaben. Es ist davon auszugehen, dass es keine Mindestvertragslaufzeit gibt.
Mit diesen Kündigungsbedingungen, agiert die IG Metall sehr kulant. Du kannst also jederzeit deine Mitgliedschaft sehr kurzfristig beenden.