Keine Kündigungsbestätigung erhalten – Kündigung ist dennoch wirksam!
In diesem Artikel erfährst du, ob du einen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung hast und was es für die Wirksamkeit deiner Kündigung bedeutet, falls du keine Bestätigung bekommen hast.
In den meisten Fällen erhält man von seinem Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung seiner Kündigung. Diese schafft Gewissheit, dass die Kündigung zugegangen ist und sorgt dafür, dass man sich rechtzeitig auf die Vertragsbeendigung einstellen kann. Doch ist eine Kündigungsbestätigung wirklich notwendig oder ist deine Kündigung auch ohne Bestätigung rechtswirksam?
Habe ich ein Recht auf eine Kündigungsbestätigung?
Auch wenn sie zum guten Ton gehört, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung. Sie hat lediglich eine Nachweisfunktion und den Zweck, Rechtsklarheit für die beteiligten Parteien zu schaffen.
Eine Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam
Die Kündigung ist eine sogenannte „einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung“. Das bedeutet, dass die Kündigung nur von einer Seite erklärt werden muss. Eine Reaktion des Vertragspartners ist für ihre Wirksamkeit nicht erforderlich. Wenn du fristgerecht und ordnungsgemäß gekündigt hast, muss dein Vertragspartner die Kündigung akzeptieren – bestätigen muss er sie hingegen nicht.
Warum du um eine Kündigungsbestätigung bitten solltest
Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast. Er muss nachweisen können, dass die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung zu kündigen. Sowohl eine Eingangsbestätigung über den Erhalt der Kündigung, aber auch eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts dienen als zusätzlicher Beleg, dass dem Vertragspartner die Kündigung zugegangen ist.
Ein schriftlicher Beweis in Form eines Sendeberichts oder eines Belegs der Post für dein Einschreiben belegt zwei wichtige Punkte.
- die erfolgreiche Zustellung
- den Zeitpunkt der Zustellung deiner Kündigung: Achtung ob die Kündigungsfrist entsprechend eingehalten wurde liegt in der Regel bei dir!
Muster: So bittest du richtig um eine Kündigungsbestätigung
Auch wenn kein pauschales Recht auf eine Kündigungsbestätigung besteht, werden seriöse Anbieter einer höflichen Bitte normalerweise nachkommen. Diese kannst du als einfachen Zweizeiler direkt in dein Kündigungsschreiben formulieren:
- Beispiel 1: Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie den Kündigungstermin in schriftlicher Form.
- Beispiel 2: Ich bitte um Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung samt Mitteilung des Kündigungszeitpunkts.

Doch selbst wenn der Vertragspartner sich daraufhin nicht äußert und eine Reaktion ausbleibt, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit deiner Kündigung. Bewahre stets alle Belege, die einen Kündigungszugang beim Empfänger quittieren gut auf.