Keine Reaktion auf Kündigung? So setzt du sie durch
Anbieter versuchen ihre Bestellvorgänge möglichst bequem zu gestalten, damit ein zügiger Vertragsschluss gelingt. Schnell ist die Auftragsbestätigung im Postfach und die gewünschte Leistung bereitgestellt.
Leider hören solche vorbildlichen Prozesse bei manchen Anbietern auf, wenn es um eine kundenfreundliche Kündigungsabwicklung geht.
In diesem Artikel erfährst du, was du tun kannst, wenn du keine Reaktion auf deine Kündigung erhältst und dein Anbieter weiterhin Zahlungen von deinem Konto abbucht, oft auch ohne weitere Leistungen zu erbringen.
Wenn der Anbieter auf deine Kündigung nicht reagiert
Von einem seriösen Anbieter wird berechtigterweise erwartet, dass eine Vertragsbeendigung genau so unkompliziert funktioniert wie der Vertragsschluss.
Leider tun sich hier so einige Unternehmen schwer: Die Kündigung ist nachweislich auf einem vom Anbieter akzeptierten Weg zugegangen, doch auf einmal zeigt er sich nicht mehr so reaktionsfreudig wie zu Beginn. Du erhältst trotz deiner Kündigung keine Kündigungsbestätigung. Im schlimmsten Fall läuft der Vertrag nach dem Kündigungstermin einfach weiter und auch die Zahlungen werden weiterhin abgebucht. So wird das anfangs erteilte Lastschriftmandat plötzlich zur Last.
Keine Antwort auf deine Kündigung: Wie du dich richtig verhältst
Aus rechtlicher Sicht ist eine Kündigung einseitig wirksam. Das bedeutet, dass es unerheblich ist, ob der Anbieter sie explizit annimmt – er muss die vereinbarten Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt bzw. bis zum Ende der Vertragslaufzeit erbringen. Anschließend endet der Vertrag und es entfällt die rechtliche Grundlage, weiterhin Geld von deinem Konto einzuziehen.
Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, solltest du zunächst durch telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme versuchen, das Problem zu lösen und eine Rückerstattung für unberechtigte Zahlungen zu verlangen. Möglicherweise liegt nur ein Missverständnis vor, das schnell geklärt werden kann.
Falls das SEPA-Mandat bereits mit der Kündigung widerrufen wurde, hast du für die Rückbuchung sogar 13 Monate Zeit.
Der richtige Ansprechpartner für einen Rückbuchungsauftrag ist dabei deine Bank. Bei den meisten Kreditinstituten kann eine Lastschriftrückgabe häufig schon online beauftragt werden. Besteht diese Möglichkeit nicht, kannst du deine Bank schriftlich zur Rückholung der Lastschrift auffordern.
Dürfen Lastschriften einfach zurückgebucht werden?
Vor einer Lastschriftrückholung solltest du den wirksamen Kündigungszeitpunkt und fragliche Zahlungen eingehend prüfen. Ist die Rückholung nämlich unberechtigt, gerätst du in Zahlungsverzug, wodurch dir weitere Kosten entstehen können.
Ob du einen Anspruch auf eine Lastschriftrückgabe hast, kannst du anhand weniger Schritte prüfen:
- Ist die Kündigung dem Anbieter zugegangen?
Es muss sichergestellt sein, dass der Anbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat: Um den Zugang nachzuweisen ist es ratsam, schriftliche Kündigungen per Einschreiben zu versenden. Verbraucherverträge können auch in Textform (per Fax oder E-Mail) gekündigt werden. Bei der E-Mail-Kündigung kann der Zustellnachweis jedoch problematisch sein. In einigen E-Mail-Programmen gibt es zwar die Möglichkeit, eine Empfangs- oder Lesebestätigung anzufordern, allerdings kann der Empfänger diese unterdrückt haben oder schlicht ignorieren. Im Zweifelsfall solltest du dich daher für den Post- oder Faxversand entscheiden. Beim Fax dient der ausgedruckte Sendebericht als Beleg für den Zugang beim Empfänger. - Ist die Kündigung inhaltlich korrekt und vollständig gewesen?
In der Kündigung sollten einige Mindestangaben enthalten sein, damit der Anbieter sie deinem Vertrag zuordnen kann und sie nicht aufgrund eines unnötigen Form- oder Inhaltsfehlers unwirksam ist. Diese sind etwa:- Name und Anschrift des Kündigenden
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Kunden-, Vertrags- oder eine ähnliche Nummer (keine Pflicht, erleichtert aber die Zuordnung deiner Kündigung)
- Kündigungszeitpunkt: falls bekannt, genaues Datum oder (hilfsweise) zum nächstmöglichen Termin,
- ggf. eigenhändige Unterschrift bei Kündigung in Schriftform.
- Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Ist eine Kündigungsfrist vereinbart worden, muss die Kündigung vor Fristbeginn beim Anbieter angekommen sein, damit sich der Vertrag nicht unbeabsichtigt verlängert. Da die Postlaufzeit nicht beherrschbar ist, sollte die Kündigung rechtzeitig und nicht auf kurz vor Fristende versendet werden. Als Kündigender bist du für den fristgerechten Kündigungszugang beim Empfänger verantwortlich. Stichwort: Kündigungsfrist! - Besteht eine (Mindest-)Vertragslaufzeit?
Trotz Zugang und Einhaltung der Kündigungsfrist ist es möglich, dass noch eine Vertragslaufzeit gilt, die den Kündigungstermin aufschieben kann. Bis zum Ablauf der Restlaufzeit besteht der Vertrag fort, auch wenn du die Kündigung wirksam versendet hast. Es ist legitim, dass der Anbieter währenddessen weiterhin Zahlungen abbucht. - Welcher Zahlungsturnus wurde vereinbart?
Bei bestimmten Verträgen, etwa mit Energieversorgern, kann es vorkommen, dass die Schlusszahlung erst nach Ablauf des letzten Belieferungsmonats abgebucht wird oder die Endabrechnung später erfolgt und Mehrverbräuche nachberechnet werden. Diese vermeintlich überraschenden, da späten Zahlungen können rechtmäßig sein. Sie sollten daher auf Korrektheit überprüft werden.
Widerruf der Lastschrift-Einzugsermächtigung bei Kündigung
Wir empfehlen dir, bei deiner schriftlichen Kündigung vorsorglich auch die erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu widerrufen. Der Widerruf kann zwar jederzeit erfolgen, sollte aber idealerweise auf den Kündigungszeitpunkt terminiert werden. Andernfalls werden die Zahlungen bereits vor Vertragsende eingestellt, was dich in Zahlungsverzug bringen kann.
Der Widerruf muss unbedingt schriftlich erfolgen und lässt sich daher ideal mit einer schriftlichen Kündigung kombinieren.
Bei der Erteilung eines Lastschriftmandats wird stets eine doppelte Erklärung abgeben: Einerseits wird der Anbieter ermächtigt, einmalige oder wiederkehrende Abbuchungen vom Bankkonto vorzunehmen. Andererseits erhält die kontoführende Bank die Genehmigung, die entsprechenden Buchungen zuzulassen. Falls du unberechtigte Lastschriften auf deinem Konto feststellst, kannst du deine Bank anweisen, zukünftige Zahlungsausgänge an den Anbieter zu sperren. So können weitere finanzielle Belastungen während der Klärung mit einem Anbieter unterbunden werden.
Keine Reaktion auf deine Kündigung: Unberechtigte Abbuchungen über PayPal
Mit einigen Anbietern sind wiederkehrende Zahlungen unter Umständen nicht per Banklastschrift, sondern über das PayPal-Einzugsverfahren vereinbart. Diese kannst du ganz einfach selbst stornieren, indem du dich in dein PayPal-Konto einloggst und die folgenden Schritte befolgst:
- Rufe die Seite „Einstellungen“ auf.
- Wähle die Registerkarte „Zahlungen“ aus.
- Klicke auf „PayPal-Zahlungen im Einzugsverfahren verwalten“.
- Klicke auf den Namen des Anbieters und dann auf „Stornieren“.
Wenn die gesuchte Zahlung nicht in der Tabelle erscheint, klicke über der Tabelle auf „Pläne für PayPal-Zahlungen im Einzugsverfahren“, um sie zu stornieren.
Die Vereinbarung sollte mindestens einen Tag vor Fälligkeit der nächsten Zahlung gekündigt werden, damit sie nicht mehr ausgeführt wird.
Unberechtigte Abbuchungen per Kreditkarte
Wurden wiederkehrende Zahlungen per Kreditkarte vereinbart und gibt es hierbei Probleme durch unrechtmäßige, doppelte oder fehlerhafte Abbuchungen, kannst du diese bei deinem Kartenanbieter reklamieren. Dieser kann die Zahlung durch ein sogenanntes „Chargeback-Verfahren“ stornieren. Bewahre Nachweise deiner fristgerechten Kündigung und Unterlagen zum Klärungsversuch mit dem Anbieter unbedingt auf, da Banken entsprechende Belege verlangen dürfen.
Diese Schritte solltest du befolgen, um Zahlungen per Kreditkarte zurückzuerhalten:
- Wenn du Unregelmäßigkeiten auf deiner Kreditkartenabrechnung feststellst, musst du dich innerhalb von 8 Wochen ab der fraglichen Transaktion an deine Bank wenden. Dies ist die gesetzliche Chargeback-Frist nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Für spätere Rückholungen entfällt der rechtliche Anspruch, so dass nur die Kulanzbasis deines Kartenanbieters verbleibt.
- Setze dich telefonisch oder per E-Mail mit deiner Bank in Verbindung, um den Vorgang zu schildern.
- Unter Umständen musst du ein spezielles Formular ausfüllen und weitere Nachweise erbringen. Achte darauf, dass du vorab alle Belege zur Hand hast, da jede Transaktion nur einmal reklamiert werden kann. Kannst du deinen Rückzahlungsanspruch nicht belegen, kann die Bank des Händlers die Rückbelastung ablehnen.
- Setzen sich unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen fort, solltest du gegebenenfalls eine Sperrung deiner Kreditkarte veranlassen.
Nach erfolgreicher Prüfung des Vorgangs durch die beteiligten Banken und die Kreditkartengesellschaft erhältst du eine Gutschrift über die Rückzahlung.