Kündigungsfristen

Kündigungsfristen sind mit das wichtigste wenn es um das Thema Kündigung geht. Wir haben die gesetzlichen Fristen übersichtlich dargestellt. So kannst du schnell und einfach vergleichen ob deine vertragliche Kündigungsfrist den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wir haben dir das Wichtigste zusammengefasst:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich an unterschiedliche Kündigungsfristen halten
  • Bei Kündigungen in der Probezeit gilt für beide Seiten die gleiche Frist
  • Tarifverträge weichen meistens zugunsten des Arbeitnehmers von der gesetzlichen Kündigungsfrist ab
  • außerordentliche Kündigungen sind fristunabhängig
  • um die Frist genau berechnen ist abhängig von der Formulierung im Vertrag
  • In der Schweiz und in Österreich gelten andere Fristen als in Deutschland

Tipp: Mit unserem praktischen Kündigungsfristenrechner berechnest du Fristen spielend einfach.

In der Arbeitswelt – Kündigung und Kündigungsfrist von Arbeitsverträgen:

Was ist die „gesetzliche Kündigungsfrist“? Von der gesetzlichen Kündigungsfrist ist meistens die Rede, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst. Du findest sie aber auch in Verbraucher-oder Mietverträgen wieder. Mit dieser gesetzlichen Mindestfrist schützt das Recht hauptsächlich Privatpersonen, denn sie darf nicht unterschritten werden.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Dauer der Kündigungsfrist, wenn du deinen Job kündigen möchtest. Die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit, oder die Größe des Betriebs in welchem du arbeitest spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

In Deutschland ist dies ganz klar tabellarisch gesetzlich geregelt und unterscheidet sich für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber ganz deutlich:

Bist du Arbeitnehmer gibt es für dich 2 Fälle nach denen sich deine Kündigungsfrist richtet, du bist

  1. < 6 Monate Beschäftigung (Probezeit), Kündigungsfrist 2 Wochen
  2. > 6 Monate Beschäftigung, Kündigungsfrist 4 Wochen

Ausnahme: In deinem Arbeitsvertrag ist eine von der gesetzlich geregelten Frist abweichende vereinbart, dann gilt für dich diese!

Hinweis: 4 Wochen sind nicht 1 Monat, sondern 28 Tage, inklusive Feiertage und Wochenenden! Deine Kündigung muss 4 Wochen zum 15. oder zu letzten Tag des Monats erfolgen.

Bist du Arbeitgeber so musst du dich an folgende gesetzliche Vereinbarungen halten:

BeschäftigungdauerKündigungsfrist
> 6 Monate4 Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Kalendermonats
> 2 Jahre1 Monat zum letzten Tag des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum letzten Tag des Kalendermonats

Die Gesetzgebung gibt Mindestfristen vor. Die gesetzlichen Fristen sind in § 622 BGB geregelt.

Das bedeutet: Diese Kündigungsfristen dürfen im Arbeitsvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht (!) unterschritten werden.

Außerdem darf in deinem Arbeitsvertrag deine Kündigungsfrist nie länger sein als die deines Arbeitgebers – also genau nachlesen vor der Unterschrift! Hat dein zukünftiger Arbeitgeber hier geschummelt solltest du dies ansprechen!

Interessantes: Arbeitgeber können gesonderte Fristen im Arbeitsvertrag festhalten.

Eine Verlängerung der gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfrist ist problemlos möglich, nur diese zu verkürzen ist nicht möglich.
Hier bekommt man einen Spielraum nur, wenn der Angestellte als vorrübergehende Aushilfskraft eingestellt wurde. Bedeutet: Bis zu 3 Monate
Grundsätzlich gilt bei Betriebsgrößen von 20 Angestellten und weniger: eine 4-wöchige Kündigungsfrist.
(Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte werden hier nicht miteingerechnet.)

Wissenswertes:

Du hast eine fristlose Kündigung von deinem Chef erhalten? Und siehst das gar nicht ein weshalb? Innerhalb von 3 Wochen kannst du gegen diese Kündigung klagen!
Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ist in der Arbeitswelt gängig, wenn du schon 15 Jahre in dem Unternehmen arbeitest. Möchtest du diese doch recht lange Frist umgehen, wäre folgendes Vorgehen anzuraten: Kündige schriftlich fristgerecht 6 Monate vorher zum Ende des Kalendermonats. Wenn du die Kündigung einreichst bitte um einen Aufhebungsvertrag.

Tipp: Die Bitte um diesen ist schriftlich am besten!

Solltest du in deinem Arbeitsvertrag die Formulierung „Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende“ stehen haben, bedeutet dies konkret:

Austritt zum 1. Januar, Kündigungseingang spätesten (!) 30. Juni beim Arbeitgeber, Wirkung somit zum 31. Dezember.

Verpasst du den 30. Juni und kündigst z.B. am 1. Juli dann tritt deine Kündigung erst zum nächsten möglichen Quartalsende nach 6 Monaten ein, das ist dann der 31. März. Generell solltest du beachten welche Wortwahl in deinem Vertrag benutzt ist.

Kündigungsfristen Arbeitsvertrag – Tarifvertrag im Vergleich

Im Gegensatz zur Kündigungsfrist eines Arbeitsvertrages, weicht die Frist eines Tarifvertrages insofern ab, als das sie als „tarifoffen“ gilt. Das bedeutet, dass sie auch kürzer sein darf als gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist das eher selten der Fall. Meistens wirst du in einem Tarifvertrag eine längere Kündigungsfrist vorfinden, als in einem Arbeitsvertrag.

Wann gilt eine Frist nach Tarifvertrag? Wenn du als Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband bzw. selbst Tarifvertragspartei bist und (!) der Mitarbeiter Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Es müssen beide Parteien tarifgebunden sein. Bedeutet meistens: im Arbeitsvertrag ist erwähnt, dass die tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, und meistens auch, dass der Tarifvertrag allgemein als anzuwenden gilt (Urlaub etc.).

Wichtig: der Tarifvertrag ist vorrangig! Er kann nicht durch einen anderen Vertragsinhalt ausgehebelt werden.

Die Kündigungsfrist wird in einem Manteltarifvertrag geregelt. Er ist für eine längere Zeit ausgelegt und auch darauf konzipiert. Wir haben dir hier einige Beispiele zusammengetragen.

Beispiele:

  • Im Manteltarifvertrag für das Elektrohandwerk in Baden-Württemberg wird für die Probezeit (3 Monate) eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15. Oder zum Ende des Kalendermonats festgelegt.

Allgemein besteht nach der Probezeit eine beiderseitige Frist von 4 Wochen zum 15. Oder zum Ende des Kalendermonats.

Für deinen Chef gilt, wenn du schon länger im Betrieb arbeitest:

2 Jahre Betriebszugehörigkeit, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats

5 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats

8 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats

10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Im Manteltarifvertrag für Beschäftigte im Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg findet man noch folgende zusätzliche Regelung: auch hier ist die Frist an die sich der Arbeitgeber halten muss von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Bei der Berechnung einer Betriebszugehörigkeit werden Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres aber nicht berücksichtigt. Und weiter kann man hier auch eine Regelung für den Fall finden, das man z.B. durch einen längeren Auslandsaufenthalt, oder auch durch einen kurzeitigen Arbeitsplatzwechsel Anspruch auf eine Anrechnung der alten Betriebszugehörigkeit anmelden darf: Eine frühere Betriebszugehörigkeit wird angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als 18 Monate gedauert hat.

Sonderfälle

Außerordentliche Kündigung:

Hast du eine außerordentliche Kündigung erhalten oder möchtest jemanden außerordentlich Kündigen, spielt die Kündigungsfrist absolut keine Rolle mehr! Um solch einen Fall vorliegen zu haben muss allerdings schon einiges vorgefallen sein, dazu zählt z.B. Diebstahl. Die außerordentliche Kündigung, also die fristlose bzw. sofortige Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Vorfall ausgesprochen werden, dass sie wirksam ist, ansonsten müssen die generellen Fristen eingehalten werden.

Kündigungsfristen in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit bedeutet für beide Parteien: Gleiche Frist! Jeder muss eine Frist von 2 Wochen einhalten, unabhängig vom Tag der Kündigung und unabhängig von der gesamten Dauer der Probezeit!

Würde die Frist über die Probezeit hinausgehen, ist die Kündigung trotzdem mit dieser Frist gültig. Sie hat schließlich in der Probezeit begonnen.

Kündigungsfrist in der Elternzeit:

In der Elternzeit gilt Kündigungsschutz! Eine Frist spielt somit absolut keine Rolle. Bist du Arbeitnehmer und möchtest in der Elternzeit kündigen ist das aber möglich – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit (laut Gesetz (BEEG § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit)

Schwerbehinderung:

Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. In diesem ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt: In der Probezeit beträgt diese 4 Wochen anstatt 2 Wochen und muss dem Integrationsamt gemeldet werden. Wird der schwerbehinderte Angestellte nach 6 Monaten gekündigt muss das Integrationsamt sogar schriftlich einer Kündigung zustimmen.Bei unseren Nachbarn in Österreich gelten andere Regeln:

Kündigungsfrist Österreich

Überlegst du in Österreich zu arbeiten? Dann solltest du auch über eine mögliche Kündigung deines Jobs nachdenken. Auch hier ein wichtiger Punkt: die einzuhaltende Frist! Die Kündigungsfrist in Österreich unterscheidet sich zur Situation in Deutschland im Folgenden: Wir haben dir das zusammengestellt, damit du eine gute Übersicht bekommst:

DeutschlandÖsterreich
Kündigung nur schriftlich rechtlich wirksamKündigung schriftlich und mündlich rechtlich wirksam – außer im Vertrag ist eine Form explizit erwähnt
Frist beginnt zu laufen ab Erhalt (Beleg dafür ist wichtig!)Frist beginnt ebenso ab Eingang beim Arbeitgeber, nicht mit Absenden des Briefes. Gilt ebenso für die mündliche Kündigung, es empfiehlt sich ein Zeuge
Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats:

 

Bsp: Kündigungstermin 31.07.

Spätester Kündigungstermin 30.06., früher ist natürlich sicherer

Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer Beispiel 1 Monat:

 

Kündigungstermin 31.07.

Spätester Kündigungstermin 30.06., früher ist natürlich sicherer

Kündigungsfrist nach TVöD:

 

  • bis zu einer Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende
  • bei einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Frist von einem Monat zum Monatsende
  • bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende
  • ab fünf Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende
  • ab acht Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von vier Monaten zum Quartalsende
  • ab zehn Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von fünf Monaten zum Quartalsende
  • ab zwölf Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von sechs Monaten zum Quartalsende.

 

Kündigungsfrist Angestellte durch den Arbeitgeber: Dies ist abhängig von der Dienstzeit und beginnt mit 6 Wochen zu Anfang der Dienstzeit.

 

Nach Vollendung des 2. Dienstjahres beträgt die Frist: 2 Monate

Nach Vollendung des 5. Dienstjahres beträgt die Frist: 3 Monate

Nach Vollendung des 15. Dienstjahres beträgt die Frist: 4 Monate

Nach Vollendung des 25. Dienstjahres beträgt die Frist: 5 Monate

 

Hinweis: Gesetzlich vereinbart ist – vom Arbeitgeber kann nur zum Quartalsende gekündigt werden! Die Kündigung muss rechtzeitig erfolgen, sodass das Arbeitsverhältnis pünktlich zum 31.3., 30.6., 30.9. bzw. 31.12 erfolgen kann

Diese Regelung gilt als Grundlage und kann abweichen, wenn

1.     durch eine innerbetriebliche Vereinbarung

2.     ein bestehender Kollektivvertrag

oder 3. der individuelle Arbeitsvertrag

die Rahmenbedingung verändert.

Kündigungsfrist für Tarifverträge, individuell je nach Branche oder nach VerbändenKündigungsfrist Arbeiter: festgesetzt in den jeweiligen Kollektivverträgen, Auskunft über die Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer
Kein Anspruch auf bezahlte Freizeit zur JobsuchePostensuchtage: bezahlte Freizeit für die Arbeitssuche, kein Anspruch bei eigener Kündigung
Aufhebungsvertrag: Möglichkeit die Kündigungsfrist in beiderseitigem Einverständnis zu umgehenDienstfreistellung, ähnelt einem Aufhebungsvetrag, der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer frei bei voller Bezahlung

Thema Kündigungsfrist in der Schweiz – Wissenswertes

Möchte man in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis kündigen so muss man einige Unterschiede zu deutschen Regelungen beachten. Besonders wenn du ein sogenannter Grenzgänger bist solltest du wissen welche Gesetze in der Schweiz eine Kündigung regeln:

Im Gegensatz zu deutschen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gelten in der Schweiz für beide Parteien die gleichen Verhältnisse!

Bedeutet die Kündigungsfrist ist für beide gleich! Von welchen Faktoren diese beeinflusst wird richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Hast du keinen erhalten gilt in der Schweiz das Obligationenrecht (10. Artikel). Dieser Umstand ist meistens zu deinen Gunsten, da der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht der Schweiz eher berücksichtigt wird.

Grundsätzlich kann z.B. in der Probezeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden, zu jedem Zeitpunkt. Befindest du dich innerhalb des 1. Arbeitsjahres (genannt Dienstjahr) musst du eine Frist von 1 Monat (zum Monatsende) einhalten)

Bist du schon länger als 1 Jahr beschäftigt, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat auf 2 Monate.

Bist schon länger als 10 Jahre Betriebsangehöriger verlängert sich deine Frist auf 3 Monate.

Befristete Verträge laufen einfach aus. Schwierig ist: man kommt allerdings auch nicht vorzeitig aus dem befristeten Vertrag heraus, außer es ist explizit festgehalten welche Bedingungen gelten müssen.

Kündigungsfrist für Verbraucherverträge:

Das simpelste Prinzip bezüglich Fristen findest du bei sämtlichen Verbraucherverträgen. Egal ob es ein Zeitungsabo ist, ein Handyvertrag, oder dein PayTV-Anbieter. Die Kündigungsfristen sind eindeutig und einfach in den abgeschlossenen Verträgen festgehalten und können so von dir schlüssig nachvollzogen werden. Meistens musst du Fristen von 2,4 oder 12 Wochen einhalten.

Ein Beispiel:
Wird im Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen festgesetzt und du möchtest zum 31. 08. den Betrieb verlassen, so musst du fristgerecht bis spätestens am 02. 08. deine schriftliche Kündigung bei der richtigen Stelle eingereicht haben.

Du kannst allerdings in vielen Fällen Verträge, welche du geschlossen hast fristlos kündigen, oder dir wird fristlos gekündigt.

Dies ist fast immer der Fall, wenn etwas nicht sonderlich Optimales vorgefallen ist (z.B. am Arbeitsplatz), oder eine Veränderung eingetreten ist. Z. B. wenn du im Todesfall eines Verwandten dessen Internetanschluss kündigen möchtest, so geht das in den meisten Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung – also fristlos.

Ein sehr wichtiger Grund muss allerdings immer vorliegen, und die Interessen beider Vertragsparteien müssen abgewogen werden.

Bedeutet: die Situation muss als Gesamtes betrachtet werden. Faktoren wie soziale Umstände müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Komplizierte Kündigungsfristen wie „2 Wochen“ sind folgendermaßen zu verstehen:

In deinem Vertrag (egal welcher Art) ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen festgehalten, so bedeutet das, dass der Tag nach Eingang der Kündigung beim anderen Vertragspartner als Tag 1 zu zählen ist.

Tag 14 befindet sich natürlich auch noch innerhalb der Frist und der Vertrag ist dann offiziell am 15. Tag beendet und wirkungslos.

Vorsicht: Verbraucherverträge beinhalten oft fiese Vertragsverlängerungen, wenn man die Frist verpasst!

Allgemeine Beispiele zur Fristberechnung

Wird die Frist in Wochen angegeben, dann zählst du reale Wochen, wird sie in Monaten angegeben, zählst du reale Monate.

Also z.B. unterscheidet sich deshalb eine Kündigungsfrist von 4 Wochen erheblich von einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

Eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende bedeutet im konkreten Fall:

Kündige bis zum 31. März, um fristgerecht zum Monatsende 30. April den Vertrag enden zu lassen. Ab 1. Mai ist er dann nichtig.

Eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bedeutet im konkreten Fall:

Kündige bis zum 16. Februar um fristgerecht zum Monatsende 31. März den Vertrag enden zu lassen. Ab 1. April ist er dann nichtig. Und nein das ist dann kein Aprilscherz ;).

Wenn dir das alles viel zu umständlich ist, oder du einfach noch einmal kontrollieren möchtest, ob du sicher gerechnet hast, kannst du bequem unseren Kündigungsfristenrechner kostenfrei benutzen.

Kündigungsfrist im Englischen – international wird immer wichtiger!

Wenn auch eher selten, kann es auch nötig sein eine Kündigung in der englischen Sprache zu verfassen. Dazu ist es aber im Vorfeld wichtig auch aus den Vertragsunterlagen herauslesen zu können, um welche Kündigungsfrist es sich bei dem bestehenden Vertrag handelt. Dieser ist dann meistens auch englisch.

Wann könnte es nötig sein einen englischen Vertrag zu kündigen? Eine Möglichkeit wäre:

Du hast eine gewisse Zeit lang im Ausland gelebt und bist nun zurückgekehrt. Mit ziemlich großer Sicherheit hast du noch den ein oder anderen laufenden Vertrag. Dies könnte z.B. ein Mobilfunkvertrag sein. Aber welche Frist ist bei der nun fälligen Kündigung einzuhalten? Genau nachlesen hilft hier weiter!

Der Gedanke einfach bei Vertragsabschluss direkt zu wieder zu kündigen, kann sich ungünstig auswirken: in einigen Ländern ist es üblich hohe Gebühren auf vorzeitig Kündigungen zu erheben. Rechtlich ist das korrekt.

Deshalb sich rechtzeitig an den besten Kündigungszeitpunkt erinnern und ihn nicht verpassen!

Liest du den Begriff „notice period bzw period of notice”, dann bist du an der richtigen Stelle.

Weiteres Beispiel: Du bewirbst dich online bei einem international aktiven Unternehmen. Das online-Formular wird höchstwahrscheinlich auf Englisch sein.

Du solltest also wissen, dass wenn dir folgende Frage gestellt wird:

„What`s your Term of notice?“

–  dann möchte ein potentieller Arbeitgeber von dir wissen, ab welchem Zeitpunkt du ihm zur Verfügung stehen kannst.