Bist du dir unsicher wann die Kündigungsfrist deines Vertrages beginnt und wann sie ausläuft? Schon wieder die Frist verpasst um deinen Vertrag zu kündigen?
Damit du nie wieder dieses Problem hast, haben wir für dich verschiedene Kündigungsfristenrechner erstellt. Diese kannst du online und kostenlos nutzen.
Egal ob es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Handyvertrag oder einen Mietvertrag handelt, wir errechnen dir schnell und einfach, wann du spätestens kündigen musst, damit du die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfüllst.
Möchtest du deinen Job kündigen, so musst du als Arbeitnehmer darüber Bescheid wissen, ob du einen Tarifvertrag, oder ob du einen normalen gesetzlich geregelten Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Um die Berechnung möglichst einfach zu machen, haben wir den Kündigungsfristenrechner für Arbeitnehmer entwickelt:
Bist du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Hast du eine Kündigung erhalten, oder möchtest du kündigen?
Bist du in einer Ausbildung?
Bist du in Elternzeit?
Bist du schwanger, oder hast du vor weniger als 4 Monaten entbunden?
Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
Handelt es sich bei deinem Arbeitgeber um ein Kleinunternehmen? (maximal 20 Beschäftigte)
Besteht eine Probezeit?
Möchtest du eine Kündigung aussprechen oder hast du eine erhalten?
Ist dein Mitarbeiter in einer Ausbildung?
Ist dein Mitarbeiter in Elternzeit?
Ist dein Mitarbeiter schwanger, oder hat sie vor weniger als 4 Monaten entbunden?
Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen? (maximal 20 Beschäftigte)
Besteht eine Probezeit?
Beginn Laufzeit Vertrag:
Kündigung erhalten am (optional):
Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum (optional):
Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Vereinbarte Probezeit:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Bitte gib einen gültigen Beginn für den Vertrag ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib einen Beginn für den Vertrag ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum für "Kündigung ausgesprochen zum" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung ausgesprochen zum" ein! z.B. 01.01.2018
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Beendigungszeitpunkt nicht vor dem Aussprechen der Kündigung liegen darf. Wurde die Kündigung rückdatiert, solltest du umgehend Unterstützung bei einem Anwalt suchen.
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Beendigungszeitpunkt der Kündigung nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.
Bitte gib ein gültiges Datum ein, wann du die Kündigung erhalten hast! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum ein, auf wann der Vertrag gekündigt wurde! z.B. 01.01.2018
Bitte gib eine Zahl größer als 0 als Kündigungsfrist an!
Berechnung der Kündigungsfrist in der Ausbildung:
Die Kündigung ist gültig, da sie in der Probezeit erfolgt. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Die Kündigung ist möglich, da sie in der Probezeit erfolgt. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Eine Kündigung ist noch bis zum möglich, da aktuell noch Probezeit besteht. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Eine Kündigung zum ist nicht möglich, da die Probezeit dann bereits abgelaufen ist. Der letzte mögliche Kündigungstag ist der
Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, da die Probezeit bereits abgelaufen ist.
Die Kündigung ist gültig, da sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde oder der Beendigungszeitpunkt außerhalb der Probezeit liegt.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde. Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag nur durch den Arbeitnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde. Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag nur durch dich gekündigt werden. Du solltest dir in diesem Fall Rechtsbeistand suchen.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte. Du solltest die Kündigung erneut mit einer Frist von 4 Wochen aussprechen.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte.
Die Kündigung ist wahrscheinlich gültig. Prüfe genau, ob die Probezeit mindestens 1 Monat, bis maximal 4 Monate ist und ob die Kündigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgte.
Die Kündigung ist wahrscheinlich ungültig. Prüfe genau, ob die Probezeit mindestens 1 Monat, bis maximal 4 Monate ist und ob die Kündigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgte.
Es besteht noch Probezeit, das bedeutet du musst keine Kündigungsfrist einhalten. Der Vertrag kann jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden.
Du kannst jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Wenn du morgen kündigen willst, sollte der Beendigungszeitpunkt in deiner Kündigung auf den lauten. Addiere einfach auf den Tag, an dem du die Kündigung aussprechen willst, 28 Tage und du erhältst den Beendigungszeitpunkt
Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Deine Kündigung muss also spätestens am bei deinem Arbeitgeber sein.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Deine Kündigung muss spätestens am bei deinem Arbeitgeber sein.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Die Probezeit ist ungültig. Sie muss mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate betragen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Kündigung ungültig ist. Professioneller Rat ist notwendig, um herauszufinden, was zu tun ist.
Der Kündigungszeitpunkt kann nicht vor Vertragsbeginn sein. Bitte überprüfe alle Angaben.
Die Probezeit beträgt in einer Ausbildung mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate. Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit, kann lediglich durch den Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden, mit einer Kündigungsfrist von genau 4 Wochen.
Berechnung der Kündigungsfrist in der Elternzeit:
Innerhalb der Elternzeit besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten. Wenn dir gekündigt wurde, solltest du professionellen Rat einholen.
Es besteht dennoch die Möglichkeit, den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden. Jedoch solltest du dir der Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages bewusst sein. Sollte dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verlangen, kontaktiere am besten Rechtsbeistand.
Innerhalb der Elternzeit besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten.
Es besteht dennoch die Möglichkeit, den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden.
Solltest du deinen Mitarbeiter entlassen wollen, kontaktiere am besten einen Rechtsbeistand.
Berechnung der Kündigungsfrist in der Elternzeit:
Innerhalb einer Schwangerschaft besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten. Wenn dir gekündigt wurde, solltest du professionellen Rat einholen.
Es besteht dennoch die Möglichkeit den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden. Jedoch solltest du dir der Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages bewusst sein. Sollte dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verlangen, kontaktiere am besten einen Rechtsbeistand.
Innerhalb einer Schwangerschaft besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten.
Es besteht dennoch die Möglichkeit den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden.
Solltest du deinen Mitarbeiter entlassen wollen, kontaktiere am besten ein Rechtsbeistand.
Deine Kündigung muss spätestens am deinem Arbeitgeber vorliegen, damit diese am gültig wird.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Deine Kündigung muss spätestens am deinem Mitarbeiter vorliegen, damit diese am gültig wird.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Bitte beachte, dass deine Beschäftigungsdauer bereits länger als 3 Monate ist. Nach 3 Monaten gilt für einen Aushilfsjob eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen. Innerhalb der ersten 3 Monate kann die Kündigungsfrist kürzer als 4 Wochen sein, mindestens jedoch 2 Wochen.
Die Probezeit ist ungültig, da sie länger als 6 Monate ist. Daher ist es möglich, dass die Kündigung ungültig ist. Hol dir am besten professionellen Rat, um herauszufinden, was zu tun ist.
Die Probezeit ist ungültig, da sie länger als 6 Monate ist. Daher ist es möglich, dass die Kündigung ungültig ist.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist kürzer als die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Innerhalb einer Probezeit, gilt eine minimale Frist von 2 Wochen.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist kürzer als die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Außerhalb einer Probezeit, gilt eine minimale Frist von 4 Wochen.
Der Kündigungszeitpunkt kann nicht vor Vertragsbeginn sein. Bitte wähle eine kürzere Kündigungsfrist oder gib einen früheren Vertragsbeginn oder Beendigungszeitpunkt ein.
Wichtig: Außerhalb der Probezeit kann nur zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitnehmer eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitnehmer nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät erhalten.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitgeber eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitgeber nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät erhalten.
Die Kündigung wurde außerhalb der Probezeit ausgesprochen. Außerhalb der Probezeit muss eine Kündigung zum 15. oder letzten Tag eines Monats erfolgen. Diese gesetzliche Vorschrift wurde nicht eingehalten, daher ist die Kündigung ungültig.
Eine Kündigung muss zum 15. oder letzten Tag eines Monats erfolgen. Diese gesetzliche Vorschrift wurde nicht eingehalten, daher ist die Kündigung ungültig.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Für Arbeitsverträge gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Bei einer Beschäftigung von Jahren, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens Monaten.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Für einen Aushilfsjob gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen.
Wichtig: Ein Arbeitsvertrag kann nur zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Kündigungsfrist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)
2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre
4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre
1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre
2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre
3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre
4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre
5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre
6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre
7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Wichtig: Eine Kündigung ist nur zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erlaubt. Gemäß § 622 Abs. 6 BGB ist es verboten, dass für einen Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber vereinbart wird.
Meist werden für Tarifverträge längere Fristen vereinbart. Allerdings können auch kürzere als die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen vereinbart werden.
Es sind Kündigungsfrist von beispielsweise einem Tag möglich und je nach Branche durchaus üblich.
Prüfen sie genau Ihren Vertrag was für eine Frist vereinbart wurde und ob ein Tarifvertrag auf Ihren Arbeitsvertrag anzuwenden ist!
Berechnung der Kündigungsfrist für Tarifverträge
Für Tarifverträge gelten individuelle Regelungen. Jedoch gibt es eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen während einer Probezeit. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bitte prüfen die genauen Bestimmungen in Ihrem Tarifvertrag. Oft gelten für Tarifverträge bessere Regelungen als gesetzlich vorgeschrieben.
In Kleinbetrieben gilt generell eine maximale Kündigungsfrist von 4 Wochen, außer es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Der Vorteil für Kleinunternehmen besteht darin, dass keine Kündigungstermine zum 15. oder zum Monatsende festgelegt sind. Das Unternehmen kann somit zu jedem beliebigen Tag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Berechnung der Kündigungsfrist für Aushilfen (§ 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BGB)
Während eines Aushilfsjobs, kann innerhalb der ersten 3 Monate, der Arbeitsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach den 3 Monaten, gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Sonderregelungen in der Probezeit
Innerhalb einer Probezeit kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden. Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt 6 Monate.
Weitere Hinweise:
Eine nicht rechtzeitig erfolgte Kündigung bedeutet nicht, dass die Kündigung automatisch unwirksam ist. In vielen Fällen wird eine falsch berechnete Kündigungsfrist so ausgelegt, als ob Sie zum nächstmöglichen, richtigen Termin gewollt wäre (BAG, Urteil vom 15. Mai 2013, Az. 5 AZR 130/12).
Was Berücksichtigt der Kündigungsfristenrechner bei der Berechnung?
Folgende Frage werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt:
Bist du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Hast du eine Kündigung erhalten oder möchtest du kündigen?
Bist du in einer Ausbildung?
Bist du in Elternzeit?
Bist du schwanger oder hast vor weniger als 4 Monaten entbunden?
Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
Handelt es sich beim Arbeitgeber um einen Kleinunternehmer?
Besteht eine Probezeit?
Hast du einen standardisierten Arbeitsvertrag zur Grundlage deines Arbeitsverhältnisses, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Bedeutet: Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese 4 Wochen verlängern sich je nach Betriebszugehörigkeit und nach Betriebsgröße.
Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag vorrangig. Das bedeutet, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats, kann mit dem Tarifvertrag ausgesetzt werden und eine individuelle Frist ist anzuwenden.
Wichtig: Das Empfangsdatum zählt, nicht der Poststempel! Am Abend vor Fristbeginn auf die Post gerannt zu sein, wird sich als unnötig herausstellen. Die Kündigung kommt nicht rechtzeitig beim Empfänger an!
Beispielrechnung:
Du arbeitest seit 2 Jahren für eine Medienagentur. Gesetzlich müsstest du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende berücksichtigen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deine Arbeitsstelle kündigen möchtest, so hast du bis zum 1. Februar Zeit deine Kündigung deinem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Dein Arbeitsverhältnis endet damit zum letzten Tag im Februar, und ist am 1. März erloschen.
Also: Kündigung in unserem Beispiel in der letzten Januarwoche am sichersten (Wochenende bitte berücksichtigen wegen dem Postweg).
Du arbeitest seit 2 Jahren für einen Reinigungsservice. Hier greift nun der Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Diese Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deine Arbeitsstelle kündigen möchtest, so kannst du bis zum 18. Januar deinem Arbeitgeber deine Kündigung überreichen. Dein Arbeitsverhältnis endet dann noch im Januar und ist zum 1. Februar erloschen.
Grundsätzlich gilt: Augen auf – dein Arbeitsvertrag wird dir genau sagen können, welche Frist du zu beachten hast. Wenn du diese im Kündigungsrechner angibst, errechnet er dir genau, welche Tage du in deinem Kalender vermerken solltest, damit du keinen wichtigen Kündigungstermin verpasst.
Kündigungsfristenrechner Arbeitgeber
Wenn du als Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen musst ist das für beide Seiten nicht einfach. Um Unsicherheiten zu vermeiden, solltest du genau wissen welche Fristen einzuhalten sind. Damit die Berechnung möglichst einfach ist, haben wir den Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber entwickelt:
Bist du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Hast du eine Kündigung erhalten, oder möchtest du kündigen?
Bist du in einer Ausbildung?
Bist du in Elternzeit?
Bist du schwanger, oder hast du vor weniger als 4 Monaten entbunden?
Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
Handelt es sich bei deinem Arbeitgeber um ein Kleinunternehmen? (maximal 20 Beschäftigte)
Besteht eine Probezeit?
Möchtest du eine Kündigung aussprechen oder hast du eine erhalten?
Ist dein Mitarbeiter in einer Ausbildung?
Ist dein Mitarbeiter in Elternzeit?
Ist dein Mitarbeiter schwanger, oder hat sie vor weniger als 4 Monaten entbunden?
Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen? (maximal 20 Beschäftigte)
Besteht eine Probezeit?
Beginn Laufzeit Vertrag:
Kündigung erhalten am (optional):
Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum (optional):
Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Vereinbarte Probezeit:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Bitte gib einen gültigen Beginn für den Vertrag ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib einen Beginn für den Vertrag ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum für "Kündigung ausgesprochen zum" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung ausgesprochen zum" ein! z.B. 01.01.2018
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Beendigungszeitpunkt nicht vor dem Aussprechen der Kündigung liegen darf. Wurde die Kündigung rückdatiert, solltest du umgehend Unterstützung bei einem Anwalt suchen.
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Beendigungszeitpunkt der Kündigung nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.
Bitte gib ein gültiges Datum ein, wann du die Kündigung erhalten hast! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum ein, auf wann der Vertrag gekündigt wurde! z.B. 01.01.2018
Bitte gib eine Zahl größer als 0 als Kündigungsfrist an!
Berechnung der Kündigungsfrist in der Ausbildung:
Die Kündigung ist gültig, da sie in der Probezeit erfolgt. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Die Kündigung ist möglich, da sie in der Probezeit erfolgt. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Eine Kündigung ist noch bis zum möglich, da aktuell noch Probezeit besteht. Innerhalb der Probezeit, kann von jedem, jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden.
Eine Kündigung zum ist nicht möglich, da die Probezeit dann bereits abgelaufen ist. Der letzte mögliche Kündigungstag ist der
Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, da die Probezeit bereits abgelaufen ist.
Die Kündigung ist gültig, da sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde oder der Beendigungszeitpunkt außerhalb der Probezeit liegt.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde. Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag nur durch den Arbeitnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht in der Probezeit ausgesprochen wurde. Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag nur durch dich gekündigt werden. Du solltest dir in diesem Fall Rechtsbeistand suchen.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte. Du solltest die Kündigung erneut mit einer Frist von 4 Wochen aussprechen.
Die Kündigung ist ungültig, da sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgte.
Die Kündigung ist wahrscheinlich gültig. Prüfe genau, ob die Probezeit mindestens 1 Monat, bis maximal 4 Monate ist und ob die Kündigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgte.
Die Kündigung ist wahrscheinlich ungültig. Prüfe genau, ob die Probezeit mindestens 1 Monat, bis maximal 4 Monate ist und ob die Kündigung innerhalb dieses Zeitraums erfolgte.
Es besteht noch Probezeit, das bedeutet du musst keine Kündigungsfrist einhalten. Der Vertrag kann jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden.
Du kannst jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Wenn du morgen kündigen willst, sollte der Beendigungszeitpunkt in deiner Kündigung auf den lauten. Addiere einfach auf den Tag, an dem du die Kündigung aussprechen willst, 28 Tage und du erhältst den Beendigungszeitpunkt
Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Deine Kündigung muss also spätestens am bei deinem Arbeitgeber sein.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Deine Kündigung muss spätestens am bei deinem Arbeitgeber sein.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Die Probezeit ist ungültig. Sie muss mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate betragen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Kündigung ungültig ist. Professioneller Rat ist notwendig, um herauszufinden, was zu tun ist.
Der Kündigungszeitpunkt kann nicht vor Vertragsbeginn sein. Bitte überprüfe alle Angaben.
Die Probezeit beträgt in einer Ausbildung mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate. Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit, kann lediglich durch den Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden, mit einer Kündigungsfrist von genau 4 Wochen.
Berechnung der Kündigungsfrist in der Elternzeit:
Innerhalb der Elternzeit besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten. Wenn dir gekündigt wurde, solltest du professionellen Rat einholen.
Es besteht dennoch die Möglichkeit, den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden. Jedoch solltest du dir der Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages bewusst sein. Sollte dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verlangen, kontaktiere am besten Rechtsbeistand.
Innerhalb der Elternzeit besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten.
Es besteht dennoch die Möglichkeit, den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden.
Solltest du deinen Mitarbeiter entlassen wollen, kontaktiere am besten einen Rechtsbeistand.
Berechnung der Kündigungsfrist in der Elternzeit:
Innerhalb einer Schwangerschaft besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten. Wenn dir gekündigt wurde, solltest du professionellen Rat einholen.
Es besteht dennoch die Möglichkeit den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden. Jedoch solltest du dir der Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages bewusst sein. Sollte dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verlangen, kontaktiere am besten einen Rechtsbeistand.
Innerhalb einer Schwangerschaft besteht gesetzlicher Kündigungsschutz. Das bedeutet, ordentliche, außerordentliche (fristlose) und arbeitskampfbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigungen sind verboten.
Es besteht dennoch die Möglichkeit den Vertrag durch z.B. einen Aufhebungsvertrag, in gegenseitigem Einverständnis zu beenden.
Solltest du deinen Mitarbeiter entlassen wollen, kontaktiere am besten ein Rechtsbeistand.
Deine Kündigung muss spätestens am deinem Arbeitgeber vorliegen, damit diese am gültig wird.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Deine Kündigung muss spätestens am deinem Mitarbeiter vorliegen, damit diese am gültig wird.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Bitte beachte, dass deine Beschäftigungsdauer bereits länger als 3 Monate ist. Nach 3 Monaten gilt für einen Aushilfsjob eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen. Innerhalb der ersten 3 Monate kann die Kündigungsfrist kürzer als 4 Wochen sein, mindestens jedoch 2 Wochen.
Die Probezeit ist ungültig, da sie länger als 6 Monate ist. Daher ist es möglich, dass die Kündigung ungültig ist. Hol dir am besten professionellen Rat, um herauszufinden, was zu tun ist.
Die Probezeit ist ungültig, da sie länger als 6 Monate ist. Daher ist es möglich, dass die Kündigung ungültig ist.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist kürzer als die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Innerhalb einer Probezeit, gilt eine minimale Frist von 2 Wochen.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist kürzer als die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Außerhalb einer Probezeit, gilt eine minimale Frist von 4 Wochen.
Der Kündigungszeitpunkt kann nicht vor Vertragsbeginn sein. Bitte wähle eine kürzere Kündigungsfrist oder gib einen früheren Vertragsbeginn oder Beendigungszeitpunkt ein.
Wichtig: Außerhalb der Probezeit kann nur zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitnehmer eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitnehmer nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät erhalten.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitgeber eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die Kündigungsfrist wurde vom Arbeitgeber nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät erhalten.
Die Kündigung wurde außerhalb der Probezeit ausgesprochen. Außerhalb der Probezeit muss eine Kündigung zum 15. oder letzten Tag eines Monats erfolgen. Diese gesetzliche Vorschrift wurde nicht eingehalten, daher ist die Kündigung ungültig.
Eine Kündigung muss zum 15. oder letzten Tag eines Monats erfolgen. Diese gesetzliche Vorschrift wurde nicht eingehalten, daher ist die Kündigung ungültig.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Für Arbeitsverträge gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Bei einer Beschäftigung von Jahren, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens Monaten.
Die ausgewählte Kündigungsfrist ist zu kurz. Für einen Aushilfsjob gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen.
Wichtig: Ein Arbeitsvertrag kann nur zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Kündigungsfrist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)
2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre
4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre
1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre
2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre
3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre
4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre
5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre
6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre
7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Wichtig: Eine Kündigung ist nur zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erlaubt. Gemäß § 622 Abs. 6 BGB ist es verboten, dass für einen Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber vereinbart wird.
Meist werden für Tarifverträge längere Fristen vereinbart. Allerdings können auch kürzere als die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen vereinbart werden.
Es sind Kündigungsfrist von beispielsweise einem Tag möglich und je nach Branche durchaus üblich.
Prüfen sie genau Ihren Vertrag was für eine Frist vereinbart wurde und ob ein Tarifvertrag auf Ihren Arbeitsvertrag anzuwenden ist!
Berechnung der Kündigungsfrist für Tarifverträge
Für Tarifverträge gelten individuelle Regelungen. Jedoch gibt es eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen während einer Probezeit. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bitte prüfen die genauen Bestimmungen in Ihrem Tarifvertrag. Oft gelten für Tarifverträge bessere Regelungen als gesetzlich vorgeschrieben.
In Kleinbetrieben gilt generell eine maximale Kündigungsfrist von 4 Wochen, außer es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Der Vorteil für Kleinunternehmen besteht darin, dass keine Kündigungstermine zum 15. oder zum Monatsende festgelegt sind. Das Unternehmen kann somit zu jedem beliebigen Tag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Berechnung der Kündigungsfrist für Aushilfen (§ 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BGB)
Während eines Aushilfsjobs, kann innerhalb der ersten 3 Monate, der Arbeitsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach den 3 Monaten, gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Sonderregelungen in der Probezeit
Innerhalb einer Probezeit kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden. Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt 6 Monate.
Weitere Hinweise:
Eine nicht rechtzeitig erfolgte Kündigung bedeutet nicht, dass die Kündigung automatisch unwirksam ist. In vielen Fällen wird eine falsch berechnete Kündigungsfrist so ausgelegt, als ob Sie zum nächstmöglichen, richtigen Termin gewollt wäre (BAG, Urteil vom 15. Mai 2013, Az. 5 AZR 130/12).
Hat dein Mitarbeiter einen standardisierten Arbeitsvertrag zur Grundlage seines Arbeitsverhältnisses bekommen, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Bedeutet: Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese 4 Wochen verlängern sich je nach Betriebszugehörigkeit und nach Betriebsgröße.
Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag vorrangig. Das bedeutet, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats, kann mit dem Tarifvertrag ausgesetzt werden und eine individuelle Frist ist anzuwenden.
Wichtig: Das Empfangsdatum zählt, nicht der Poststempel! Am Abend vor Fristbeginn auf die Post gerannt zu sein, wird sich als unnötig herausstellen. Die Kündigung kommt nicht rechtzeitig beim Arbeitnehmer an!
Beispielrechnung:
Dein Mitarbeiter arbeitet seit 2 Jahren für eine Medienagentur. Gesetzlich müsstest du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende berücksichtigen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deinen Mitarbeiter kündigen möchtest, so hast du bis zum 1. Februar Zeit deine Kündigung deinem Mitarbeiter zukommen zu lassen. Das Arbeitsverhältnis endet damit zum letzten Tag im Februar, und ist am 1. März erloschen.
Also: Kündigung in unserem Beispiel in der letzten Januarwoche am sichersten (Wochenende bitte berücksichtigen wegen dem Postweg).
Dein Mitarbeiter arbeitest seit 2 Jahren für einen Reinigungsservice. Hier greift nun der Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Diese Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deinen Mitarbeiter kündigen möchtest, so kannst du ihm bis zum 18. Januar deine Kündigung überreichen. Sein Arbeitsverhältnis endet dann noch im Januar und ist zum 1. Februar erloschen.
Grundsätzlich gilt: Augen auf – der Arbeitsvertrag deines Mitarbeiters verrät dir genau, welche Fristen bei Abschluss des Vertrags ausgemacht wurden. Wenn du diese Daten im Kündigungsrechner angibst, errechnet er dir genau, ob und wann du deinen Mitarbeiter kündigen kannst.
Kündigungsfristenrechner Vertrag
Du möchtest deinen Handyvertrag kündigen, oder zum Jahreswechsel dein Auto bei einem günstigeren Anbieter versichern?
Jetzt stellt sich dir natürlich zuerst die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt deine Kündigung abgeschickt sein muss, damit du rechtskräftig kündigen kannst.
Damit der Kündigungszugang richtig errechnet werden kann, solltest du wichtige Daten wie Vertragsbeginn, Kündigungsfrist und Laufzeit bereitliegen haben und schon kann`s losgehen:
Beginn Laufzeit Vertrag:
Laufzeit des Vertrags:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 4)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Kündigungsfrist:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 4)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Bitte gib ein gültiges Datum ein!
Die Kündigungsfrist kann nicht länger als die Vertragslaufzeit sein!
Empfohlener Kündigungszeitraum: - In diesem Zeitraum empfehlen wir dir, deine Kündigung zu versenden, damit sie am wirksam wird. Dann kannst du dir sicher sein, dass sie bei Verzögerungen z.B. beim Postversand, fristgerecht bei deinem Vertragspartner ankommt.
Letzter möglicher Kündigungstermin:
Achtung: Der letzte Kündigungstermin liegt in der Vergangenheit und eine Kündigung ist nicht mehr möglich!
Wenn die Kündigung am wirksam werden soll, muss die Kündigung bis spätestens am um 23:59:59 bei deinem Vertragspartner sein. Im Notfall solltest du deine Kündigung per Fax oder E-Mail an deinen Vertragspartner schicken, um die Frist zu waren.
Unser Tipp: Wenn du schon früh entschieden hast, deinen Vertrag zu kündigen, dann kündige ihn einfach bereits lange vor Laufzeitende. Du kannst einen Vertrag der z.B. 24 Monate läuft, bereits nach 12 Monaten kündigen. Dann bleibt während der Restlaufzeit noch genug Zeit zu kontrollieren, ob die Kündigung vom Empfänger bestätigt wurde.
Berechnungsbeispiel:
Sky hat ein neues verlockendes Angebot, eine Kündigung und Neubestellung ist eine gute Idee, da deine Mindestvertragslaufzeit sowieso bald erreicht ist. Du solltest mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragslaufzeitende kündigen.
Spätester Kündigungszeitpunkt: 31.03.2018
Kündigungsfrist: 2 Monate
Wirksamkeit der Kündigung: ab 31.05.2018
Bedeutet: Deine Vertragslaufzeit endet am 31. Mai, dann solltest du bis zum 31. März kündigen.
Kündigungsfristenrechner Mietvertrag
Ein Umzug steht an. Du möchtest wissen bis wann du spätestens deinem Vermieter die Kündigung zukommen lassen musst, damit du keine doppelte Miete in einem Monat bezahlen musst? Dann hilft dir unser Kündigungsfristenrechner für Mietverträge und Wohnungen weiter. Den Rechner kannst du als Mieter oder auch als Vermieter verwenden:
Bist du Mieter oder Vermieter?
Hast du eine Kündigung erhalten, oder möchtest du kündigen?
Möchtest du eine Kündigung aussprechen oder hast du eine erhalten?
Beginn Laufzeit Mietvertrag:
Kündigung erhalten am:
Kündigung des Mietverhältnisses zum (optional):
Kündigungsfrist laut Mietvertrag:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Bitte gib einen gültigen Beginn für den Vertrag ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung erhalten am" ein! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein Datum für "Kündigung ausgesprochen zum" ein! z.B. 01.01.2018
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Beendigungszeitpunkt nicht vor dem Aussprechen der Kündigung liegen darf. Wurde die Kündigung rückdatiert, solltest du umgehend Unterstützung bei einem Anwalt suchen.
Die Berechnung ist nicht möglich, da der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.
Bitte gib ein gültiges Datum ein, wann du die Kündigung erhalten hast! z.B. 01.01.2018
Bitte gib ein gültiges Datum ein, auf wann der Mietvertrag gekündigt wurde! z.B. 01.01.2018
Bitte gib eine Zahl größer als 0 als Kündigungsfrist an!
Berechnung der Kündigungsfrist für Mietverträge:
Deine Kündigungsfrist ist länger als die gesetzlich maximal zulässige Frist von genau 3 Monaten. Du solltest prüfen ob noch andere Regelungen in deinem Mietvertrag dem Gesetz widersprechen. Die Berechnung wurde von uns mit der maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten gemacht.
Die Kündigungsfrist des Mieters ist länger als die gesetzlich maximal zulässige Frist von genau 3 Monaten. Es dürfen keine längeren Fristen als die gesetzlich zugelassenen vereinbart werden. Die Berechnung wurde von uns mit der maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten gemacht.
Deine Kündigung muss spätestens am deinem Vermieter vorliegen damit diese am gültig wird.
Achtung der Kündigungszeitpunkt liegt in der Vergangenheit!
Die Kündigungsfrist wurde vom Mieter eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die Kündigungsfrist wurde vom Mieter nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät abgegeben.
Für einen Vermieter gelten normalerweise monatliche Fristen. Das gesetzlich vorgeschrieben Minimum sind 3 Monate.
Dein Vermieter hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Die Kündigung wurde zu spät abgegeben.
Dein Vermieter hat die Kündigungsfrist eingehalten. Die Kündigung wurde vor Fristbeginn zugestellt.
Die angegebene Kündigungsfrist für deinen Vermieter ist kürzer als gesetzlich vorgeschrieben! Basierenden auf deiner Mietdauer gilt für deinen Vermieter eine gesetzlich vorgeschrieben Frist, von mindestens . Falls du gegen die Kündigung vorgehen willst, solltest professionellen Rat in Anspruch nehmen.
Als Vermieter gelten normalerweise monatliche Fristen. Das gesetzlich vorgeschrieben Minimum sind 3 Monate.
Die angegebene Kündigungsfrist ist kürzer als gesetzlich vorgeschrieben! Basierenden auf der Mietdauer gilt eine gesetzlich vorgeschrieben Frist, von mindestens .
Die Kündigung kann nicht vor dem Beginn der Vertragslaufzeit ausgesprochen werden!
Normale Mietverträge sind meist unbefristet. Das Mietverhältnis läuft dann auf unbestimmte Zeit. Ein festgelegtes Vertragsende gibt es nicht.
Für Mieter gilt dann eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Verkürzung der Frist zum Vorteil des Mieters ist möglich.
Zu beachten ist: das Kündigungsrecht kann bei unbefristeten Mietverträgen bis zu vier Jahre lang ausgeschlossen werden. Es gibt dann keine Möglichkeit den Vertrag früher zu beenden.
Als Vermieter gelten Kündigungsfristen zwischen 3 und 9 Monaten, je nach Wohndauer.
Mietverhältnis kürzer als 5 Jahre: Kündigungsfrist 3 Monate
Mietverhältnis länger als 5 Jahre: Kündigungsfrist 6 Monate
Mietverhältnis länger als 8 Jahre: Kündigungsfrist 9 Monate
Sieht ein alter Mietvertrag der vor Herbst 2011 geschlossen wurde, nach 10 Jahren Mietzeit eine 12-monate Kündigungsfrist vor, ist diese durch den Vermieter einzuhalten.
Möchte ein Vermieter kündigen, benötigt er dafür einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (z.B. Eigenbedarf).
Ein Blick in deinen Mietvertrag hilft hier weiter: hast du einen unbefristeten Mietvertrag? Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Vielleicht hast du aber auch eine kürzere Frist mit deinem Vermieter vereinbart, diese kannst du in unserem Kündigungsfristenrechner selbstverständlich auch einstellen.
Berechnungsbeispiel:
Du möchtest zum 01. Juni aus deiner alten Wohnung ausgezogen sein und hast einen standardisierten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du musst theoretisch bis zum letzten Tag des Februars deine Kündigung dem Vermieter ausgehändigt haben.
Spätester Kündigungszeitpunkt: 28.02.2018
Kündigungsfrist: 3 Monate
Wirksamkeit der Kündigung: ab 01.06.2018
Kündigungsrechner TVÖD
Bist du im öffentlichen Dienst angestellt? So hast du einen Arbeitsvertrag nach TVÖD Richtlinien unterschrieben. Für diesen gelten eigene Fristen: (Auszug)
Bist du weniger als 6 Monate angestellt: 2 Wochen zum Monatsende
Bist du bis zu 1 Jahr angestellt: 4 Wochen zum Monatsende
Bist du mehr wie 1 Jahr angestellt: 6 Wochen zum Quartalsende
Mit unserem Fristenrechner kannst du zusätzlich alle wichtige Daten konfigurieren. Dazu zählt z.B. ob du dich in der Probezeit oder einer Ausbildung befindest.
Wir hoffen unsere Fristenrechner helfen dir weiter und freuen uns über Verbesserungsvorschläge und Anregungen per E-Mail: kontakt@kuendigung.org
Wichtiger Hinweis zu den Fristenrechnern:
Unsere Kündigungsrechner dienen nur der ersten groben Einschätzung und können keine Rechtsberatung ersetzen. Es gibt jede Menge Sonderfälle, die wir leider nicht alle mit unserem Fristenrechner erfassen können. Alle Informationen und Berechnungen wurden nach dem besten Wissen vorgenommen. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit der errechneten Kündigungsfristen übernommen! Bitte hole dir bei offenen Fragen, professionelle Rechtsberatung.