Kündigungsfristenrechner

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Bist du dir unsicher wann die Kündigungsfrist deines Vertrages beginnt und wann sie ausläuft? Schon wieder die Frist verpasst um deinen Vertrag zu kündigen?

Damit du nie wieder dieses Problem hast, haben wir für dich verschiedene Kündigungsfristenrechner erstellt. Diese kannst du online und kostenlos nutzen.

Egal ob es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Handyvertrag oder einen Mietvertrag handelt, wir errechnen dir schnell und einfach, wann du spätestens kündigen musst, damit du die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfüllst.

Alle Fristenrechner:


Kündigungsfristenrechner Arbeitnehmer

Möchtest du deinen Job kündigen, so musst du als Arbeitnehmer darüber Bescheid wissen, ob du einen Tarifvertrag, oder ob du einen normalen gesetzlich geregelten Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Um die Berechnung möglichst einfach zu machen, haben wir den Kündigungsfristenrechner für Arbeitnehmer entwickelt:

Was Berücksichtigt der Kündigungsfristenrechner bei der Berechnung?

Folgende Frage werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt:

  • Bist du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
  • Hast du eine Kündigung erhalten oder möchtest du kündigen?
  • Bist du in einer Ausbildung?
  • Bist du in Elternzeit?
  • Bist du schwanger oder hast vor weniger als 4 Monaten entbunden?
  • Handelt es sich um einen Aushilfsjob?
  • Handelt es sich um einen Tarifvertrag?
  • Handelt es sich beim Arbeitgeber um einen Kleinunternehmer?
  • Besteht eine Probezeit?

Hast du einen standardisierten Arbeitsvertrag zur Grundlage deines Arbeitsverhältnisses, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Bedeutet: Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese 4 Wochen verlängern sich je nach Betriebszugehörigkeit und nach Betriebsgröße.

Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag vorrangig. Das bedeutet, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats, kann mit dem Tarifvertrag ausgesetzt werden und eine individuelle Frist ist anzuwenden.

Wichtig: Das Empfangsdatum zählt, nicht der Poststempel! Am Abend vor Fristbeginn auf die Post gerannt zu sein, wird sich als unnötig herausstellen. Die Kündigung kommt nicht rechtzeitig beim Empfänger an!

Beispielrechnung:

  • Du arbeitest seit 2 Jahren für eine Medienagentur. Gesetzlich müsstest du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende berücksichtigen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deine Arbeitsstelle kündigen möchtest, so hast du bis zum 1. Februar Zeit deine Kündigung deinem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Dein Arbeitsverhältnis endet damit zum letzten Tag im Februar, und ist am 1. März erloschen.

Also: Kündigung in unserem Beispiel in der letzten Januarwoche am sichersten (Wochenende bitte berücksichtigen wegen dem Postweg).

  • Du arbeitest seit 2 Jahren für einen Reinigungsservice. Hier greift nun der Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Diese Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deine Arbeitsstelle kündigen möchtest, so kannst du bis zum 18. Januar deinem Arbeitgeber deine Kündigung überreichen. Dein Arbeitsverhältnis endet dann noch im Januar und ist zum 1. Februar erloschen.
Grundsätzlich gilt:
Augen auf – dein Arbeitsvertrag wird dir genau sagen können, welche Frist du zu beachten hast. Wenn du diese im Kündigungsrechner angibst, errechnet er dir genau, welche Tage du in deinem Kalender vermerken solltest, damit du keinen wichtigen Kündigungstermin verpasst.

Kündigungsfristenrechner Arbeitgeber

Wenn du als Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen musst ist das für beide Seiten nicht einfach. Um Unsicherheiten zu vermeiden, solltest du genau wissen welche Fristen einzuhalten sind. Damit die Berechnung möglichst einfach ist, haben wir den Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber entwickelt:


Hat dein Mitarbeiter einen standardisierten Arbeitsvertrag zur Grundlage seines Arbeitsverhältnisses bekommen, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Bedeutet: Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese 4 Wochen verlängern sich je nach Betriebszugehörigkeit und nach Betriebsgröße.

Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag vorrangig. Das bedeutet, die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats, kann mit dem Tarifvertrag ausgesetzt werden und eine individuelle Frist ist anzuwenden.

Wichtig: Das Empfangsdatum zählt, nicht der Poststempel! Am Abend vor Fristbeginn auf die Post gerannt zu sein, wird sich als unnötig herausstellen. Die Kündigung kommt nicht rechtzeitig beim Arbeitnehmer an!

Beispielrechnung:

  • Dein Mitarbeiter arbeitet seit 2 Jahren für eine Medienagentur. Gesetzlich müsstest du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende berücksichtigen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deinen Mitarbeiter kündigen möchtest, so hast du bis zum 1. Februar Zeit deine Kündigung deinem Mitarbeiter zukommen zu lassen. Das Arbeitsverhältnis endet damit zum letzten Tag im Februar, und ist am 1. März erloschen.

Also: Kündigung in unserem Beispiel in der letzten Januarwoche am sichersten (Wochenende bitte berücksichtigen wegen dem Postweg).

  • Dein Mitarbeiter arbeitest seit 2 Jahren für einen Reinigungsservice. Hier greift nun der Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Diese Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen. Beschließt du also am 10. Januar, dass du deinen Mitarbeiter kündigen möchtest, so kannst du ihm bis zum 18. Januar deine Kündigung überreichen. Sein Arbeitsverhältnis endet dann noch im Januar und ist zum 1. Februar erloschen.
Grundsätzlich gilt:
Augen auf – der Arbeitsvertrag deines Mitarbeiters verrät dir genau, welche Fristen bei Abschluss des Vertrags ausgemacht wurden. Wenn du diese Daten im Kündigungsrechner angibst, errechnet er dir genau, ob und wann du deinen Mitarbeiter kündigen kannst.

Kündigungsfristenrechner Vertrag

Du möchtest deinen Handyvertrag kündigen, oder zum Jahreswechsel dein Auto bei einem günstigeren Anbieter versichern?

Jetzt stellt sich dir natürlich zuerst die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt deine Kündigung abgeschickt sein muss, damit du rechtskräftig kündigen kannst.

Damit der Kündigungszugang richtig errechnet werden kann, solltest du wichtige Daten wie Vertragsbeginn, Kündigungsfrist und Laufzeit bereitliegen haben und schon kann`s losgehen:

Beginn Laufzeit Vertrag:
Laufzeit des Vertrags:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 4)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)
Kündigungsfrist:
(nur ganze Zahlen, z.B.: 2)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 4)
(nur ganze Zahlen, z.B.: 30)

Unser Tipp: Wenn du schon früh entschieden hast, deinen Vertrag zu kündigen, dann kündige ihn einfach bereits lange vor Laufzeitende. Du kannst einen Vertrag der z.B. 24 Monate läuft, bereits nach 12 Monaten kündigen. Dann bleibt während der Restlaufzeit noch genug Zeit zu kontrollieren, ob die Kündigung vom Empfänger bestätigt wurde.

Berechnungsbeispiel:

Sky hat ein neues verlockendes Angebot, eine Kündigung und Neubestellung ist eine gute Idee, da deine Mindestvertragslaufzeit sowieso bald erreicht ist. Du solltest mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragslaufzeitende kündigen.

Spätester Kündigungszeitpunkt: 31.03.2018

Kündigungsfrist: 2 Monate

Wirksamkeit der Kündigung: ab 31.05.2018

Bedeutet: Deine Vertragslaufzeit endet am 31. Mai, dann solltest du bis zum 31. März kündigen.

Kündigungsfristenrechner Mietvertrag

Ein Umzug steht an. Du möchtest wissen bis wann du spätestens deinem Vermieter die Kündigung zukommen lassen musst, damit du keine doppelte Miete in einem Monat bezahlen musst? Dann hilft dir unser Kündigungsfristenrechner für Mietverträge und Wohnungen weiter. Den Rechner kannst du als Mieter oder auch als Vermieter verwenden:

Ein Blick in deinen Mietvertrag hilft hier weiter: hast du einen unbefristeten Mietvertrag? Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Vielleicht hast du aber auch eine kürzere Frist mit deinem Vermieter vereinbart, diese kannst du in unserem Kündigungsfristenrechner selbstverständlich auch einstellen.

Berechnungsbeispiel:

Du möchtest zum 01. Juni aus deiner alten Wohnung ausgezogen sein und hast einen standardisierten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du musst theoretisch bis zum letzten Tag des Februars deine Kündigung dem Vermieter ausgehändigt haben.

Spätester Kündigungszeitpunkt: 28.02.2018

Kündigungsfrist: 3 Monate

Wirksamkeit der Kündigung: ab 01.06.2018

Kündigungsrechner TVÖD

Bist du im öffentlichen Dienst angestellt? So hast du einen Arbeitsvertrag nach TVÖD Richtlinien unterschrieben. Für diesen gelten eigene Fristen: (Auszug)

Bist du weniger als 6 Monate angestellt: 2 Wochen zum Monatsende

Bist du bis zu 1 Jahr angestellt: 4 Wochen zum Monatsende

Bist du mehr wie 1 Jahr angestellt: 6 Wochen zum Quartalsende

Mit unserem Fristenrechner kannst du zusätzlich alle wichtige Daten konfigurieren. Dazu zählt z.B. ob du dich in der Probezeit oder einer Ausbildung befindest.

Wir hoffen unsere Fristenrechner helfen dir weiter und freuen uns über Verbesserungsvorschläge und Anregungen per E-Mail: kontakt@kuendigung.org

Wichtiger Hinweis zu den Fristenrechnern:

Unsere Kündigungsrechner dienen nur der ersten groben Einschätzung und können keine Rechtsberatung ersetzen.
Es gibt jede Menge Sonderfälle, die wir leider nicht alle mit unserem Fristenrechner erfassen können.
Alle Informationen und Berechnungen wurden nach dem besten Wissen vorgenommen.
Es wird keine Garantie für die Richtigkeit der errechneten Kündigungsfristen übernommen!
Bitte hole dir bei offenen Fragen, professionelle Rechtsberatung.