Neues Telekommunikationsgesetz zu Störungen: Anspruch auf Behebung und Entschädigung

Wenn das Telefon streikt oder das Internet hängt – Störungen von Telefon- und Internetleitungen sind lästig und ärgerlich. Das neue Telekommunikationsgesetz, das am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, soll nun die Rechte von Verbrauchern im Fall von Störungen stärken. Im Fokus steht eine Informationspflicht des Anbieters zur Dauer der Störung sowie eine Entschädigung für Verbraucher nach zwei Tagen.

Das neue Telekommunikationsgesetz – diese Änderungen gelten seit Dezember 2021

Das Telekommunikationsgesetz wurde im letzten Jahr reformiert und bietet nun einen rechtlichen Rahmen für einen zukunftsfähigen Telefon- und Internetdienstleistungsmarkt. Neben Regelungen zum Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen konzentriert sich das Gesetz auf die Rechte von Endkunden. So wird die Kündigung nach Ende einer Grundlaufzeit und unter Beachtung einer Frist von einem Monat genauso möglich wie ein leichterer Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme. Außerdem müssen Dienstleister schriftliche Zusammenfassungen von Verträgen anbieten, auch bei telefonisch abgeschlossenen Vereinbarungen.

Recht auf Information und Entschädigung bei Störungen

Laut des neuen Telekommunikationsgesetzes ist der Anbieter verpflichtet, seine Kunden zu informieren, falls eine Störung der Telefon- oder Internetleitung länger als einen Tag andauern sollte.

In diesem Fall gelten enge Fristen: Ab dem dritten Tag erhält der Verbraucher eine Entschädigung in Höhe von 10 Prozent und ab dem fünften Tag der Störung sogar einen Betrag von 20 Prozent der monatlichen Vertragskosten. Das Gleiche, also eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent oder mindestens 10 Euro, kann der Endkunde verlangen, wenn ein bestellter Servicetechniker zu einem Termin nicht erscheint.

Telekommunikationsgesetz: Sonderkündigungsrecht bei mangelnder Vertragserfüllung

Außerdem bringt das neue Telekommunikationsgesetz Vorteile in Sachen Kündigung mit sich:

Erfüllt der Anbieter nachweislich seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht, z.B. wenn die bestellte Bandbreite oder Internetgeschwindigkeit nicht gewährleistet werden kann, dann muss der Kunde hierfür entschädigt werden.

Sonderkündigungsrecht: Du kannst den Vertrag jederzeit kündigen ohne eine Kündigungsfrist beachten zu müssen. Oder du hast die Möglichkeit, den monatlich zu zahlenden Betrag zu mindern!

Diese Rechte können sich für Verbraucher durchaus lohnen, da Internetanschlüsse mit größerer Bandbreite bzw. höherer Geschwindigkeit meist teurer sind.

Eine Stolperfalle gibt es hier jedoch: In einem solchen Fall muss der Endkunde beweisen, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen regelmäßig nicht bzw. nicht ausreichend erbracht hat.

Neues Telekommunikationsgesetz: Vorteile für Verbraucher bei Störungen

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das Ende 2021 in Kraft getreten ist, stärkt die Rechte von Verbrauchern im Fall einer Störung[SK1]  ihres Telefon- oder Internetanschlusses. So ist der Anbieter nun verpflichtet über die Dauer der Störung zu informieren. Außerdem kann der Kunde nach zwei Tagen eine Entschädigung geltend machen.