Vodafone-Preiserhöhung: Worum geht es und was können Betroffene tun?
Im Laufe des März erreichten bestimmte Vodafone-Kunden unangenehme Post mit der Ankündigung für eine Preiserhöhung ab Mai 2023. Worum geht es bei dieser Preiserhöhung? Welche Kunden und Verträge sind betroffen? Und was kann man unternehmen? Das sehen wir uns im Folgenden genauer an.

Die rechtlichen Faktoren rund um diese Preisanpassung
Bevor wir tiefer in die Details der Erhöhung eintauchen, sehen wir uns kurz die beiden Sichtweisen von Vodafone und von der Verbraucherzentrale an.
Die Sichtweise von Vodafone
Vodafone selbst rechtfertigt diese Preiserhöhung mit gestiegenen Energiekosten. Sie sollen Vodafone vor allem rund um den Betrieb der nötigen Netzwerke vor große Herausforderungen stellen. Warum das nur für klassischen Festnetz-Internet-Anschlüsse zu einer Preiserhöhung führt und bei Mobilfunk- oder Glasfaserverträgen nicht, bleibt jedoch offen. Rechtlich bezieht sich Vodafone zudem auf einen Punkt in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser solle derartige Preiserhöhungen möglich machen.
Die Sichtweise der Verbraucherzentrale
Die Experten der Verbraucherzentrale sehen das naturgemäß anders.
Die Verbraucherzentrale sagt: Die Preiserhöhung und auch der Punkt in den Geschäftsbedingungen seien rechtswidrig.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale vertragen sich eine Preissteigerung um mehr als 10 % und eine gleichbleibende, erbrachte Leistung rechtlich nicht. Auch bei der vertraglichen Hintertür für derartige Preiserhöhungen zweifelt die Verbraucherzentrale die rechtliche Gültigkeit an.
Aus diesen beiden Gründen sucht die Verbraucherzentrale möglichst viele Betroffene, um nach weiterer rechtlicher Prüfung eine mögliche Sammelklage gegen Vodafone einbringen zu können. Dann entscheiden die zuständigen Gerichte, ob die Preiserhöhung in dieser Form zulässig ist oder ob betroffene Kunden womöglich sogar schon zu viel bezahltes Geld zurückbekommen.
Darum geht es genau bei der Preiserhöhung von Vodafone
Widmen wir uns nun den genauen Einzelheiten und Aspekten, um die es bei dieser Preiserhöhung von Vodafone geht.
Welche Produkte und welche Kunden sind von dieser Preiserhöhung betroffen?
Soweit es bisher bekannt geworden ist, betrifft die Preiserhöhung ausschließlich ältere Verträge rund um Kabel- und DSL-Internetverbindungen. Neuere Verträge rund um Glasfaser- oder Mobilfunkdienstleistungen sind von dieser Erhöhung nicht betroffen.
Ab wann gilt die Preiserhöhung?
Die ersten Informationsschreiben gingen im März 2023 an die betroffenen Kunden raus. Die tatsächliche Preiserhöhung soll bei diesen ab Mai 2023 zum Tragen kommen.
Wie hoch fällt diese Preiserhöhung aus?
In bisher bekannten Beispielen beträgt die monatliche Preiserhöhung 5,00 Euro. Auf ein ganzes Jahr gesehen steigen die Internetkosten damit um 60,00 Euro an. Diese monatlichen 5,00 Euro wirken sich auf den Basispreis aus. In einem Beispiel steigt damit der Preis für einen Kabelvertrag mit 250 Mbit von 39,98 Euro auf 44,98 Euro.
Was können betroffene Kunden tun?
Wenn man zu den betroffenen Kunden zählt und diese Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen möchte, hat man aktuell zwei Möglichkeiten, die zu diesen beiden Stichwörtern zusammengefasst werden können: Sonderkündigungsrecht und Sammelklage.
Vodafone Sonderkündigungsrecht nutzen
Wer nach dieser Preiserhöhung nicht mehr weiter Vodafone-Kunden sein möchte, kann dafür das Sonderkündigungsrecht nutzen. Dieses steht einem bei einer derartigen Preiserhöhung ohne gleichzeitige Steigerung der erbrachten Leistung definitiv zu. Man muss allerdings eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Ankündigung.
Eine solche Kündigung ist sinnvoll, wenn man bereits einen neuen Anbieter gefunden hat, der ein besseres oder zumindest gleichwertiges Angebot bieten kann. Hier kommt man um einen ausführlichen Preisvergleich nicht herum. Da es sich bei den betroffenen Verträgen um bereits ältere Verträge handelt, stehen die Chancen jedoch gut, dass es in der Zwischenzeit eine Vielzahl an besseren und vor allem leistungsstärkeren Angeboten gibt.
Wie kann man seinen Vodafone-Vertrag kündigen?
Was man abseits der Kündigungsfrist beachten sollte und wie die eigentliche Kündigung am besten erledigt werden kann, zeigen wir hier Vodafone-Vertrag kündigen. Dort findest du auch eine kostenlose Vorlage mit welcher du deinen Vodafone DSL Vertrag kündigen kannst.
An Sammelklage beteiligen
Wer die Preiserhöhung nicht auf sich sitzen lassen, aber auch nicht direkt kündigen möchte, kann sich als Betroffener bei der Verbraucherzentrale melden. Dort kann man sich und den eigenen Fall rund um diese Preiserhöhung einfach und bequem online melden. Wenn sich dort ausreichend viele Betroffene melden, stehen die Chancen gut, dass es zu einer Musterfeststellungsklage kommt.
Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage in Deutschland, die es Verbrauchern ermöglicht, zusammen gegen ein Unternehmen vorzugehen, wenn sie ähnliche Probleme haben. Diese Klage wird von einer qualifizierten Einrichtung, z. B. einem Verbraucherschutzverband, eingereicht. Verbraucher können sich der Klage anschließen, ohne selbst zu klagen oder Gerichtskosten zu tragen. Das Urteil ist dann für alle Beteiligten bindend. Wenn die Klage erfolgreich ist, können Verbraucher ihre individuellen Ansprüche geltend machen.
Durch ein neues Gesetz ist es für derartige Verbände wie die Verbraucherzentrale deutlich einfacher geworden, solche Klagen einzubringen. Sobald sich mindestens 50 Betroffene gemeldet haben, können Verbände die Ansprüche direkt vor Gericht einklagen. Rund um die Vodafone-Preiserhöhung könnte das schon bald der Fall sein.